Ende Juni hatte im Ulmer Kornhaus der Prozess gegen die vier Angeklagten begonnen (Foto), damals unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Foto: Volkmar Könneke

Das Landgericht Ulm sieht im Ursenwanger Mordprozess bei zwei der vier Männer keine Fluchtgefahr mehr. Sie werden der unterlassenen Hilfeleistung verdächtigt. Das ist das Ergebnis der bisherigen Beweisaufnahme.

Ulm - Das Landgericht Ulm hat am Mittwoch die Haftbefehle gegen zwei der vier Angeklagten im Ursenwanger Mordprozess aufgehoben. Das bestätigte der Pressesprecher in Strafsachen, Richter Alexander Spengler, auf Anfrage.