In Freiburg wird im Fall einer Gruppenvergewaltigung verhandelt. Foto: dpa

Vor dem Landgericht Freiburg stehen elf junge Männer. Sie sollen vor einer Disco eine 18-Jährige vergewaltigt haben. Sie bestreiten dies. Nach der Polizei stützt nun auch eine Zeugin die Anklagevorwürfe.

Freiburg - Im Prozess um die Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg hat die damalige Begleiterin der jungen Frau die Vorwürfe gegen die Angeklagten bestätigt. Die Schilderungen der Staatsanwaltschaft zu den Männern und den Taten seien korrekt, sagte die 20-Jährige am Freitag vor dem Landgericht Freiburg.

„Es ist schrecklich und grausam und zum Teil unfassbar“, sagte sie. Ihre Freundin, die Opfer des Verbrechens wurde, habe ihr noch in der Tatnacht von den Vergewaltigungen erzählt. Die beiden waren den Angaben zufolge gemeinsam in der Disco und hatten sich zeitweise aus den Augen verloren. In dieser Zeit kam es laut Staatsanwaltschaft zu den Verbrechen.

In dem Strafprozess, der Ende Juni begonnen hat, sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren angeklagt, die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober vergangenen Jahres die 18-Jährige nachts nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vergewaltigt zu haben.

Das Opfer leide bis heute

Zwei Angeklagte haben Vergewaltigungsvorwürfe zurückgewiesen, die neun anderen Angeklagten schweigen dazu vor Gericht. Einer sagte aus, die Frau habe nach Sex verlangt, es habe sich um einvernehmliche sexuelle Kontakte gehandelt.

Die Freundin der 18-Jährigen widersprach dieser Aussage: „Das ist nicht ihr Stil, dass sie weggeht und sagt, sie will sexuelle Erfahrungen haben.“ Am Tatabend habe sie geweint und sei zusammengebrochen, nachdem sie von Vergewaltigungen berichtet habe. Sie leide bis heute. „Ich merke schon, dass ihr das ziemlich zusetzt. Auch weil es jetzt alles wieder aufwühlt.“

Das Gericht will die 18-Jährige am nächsten Verhandlungstag, 24. Juli, vernehmen. Ihre Anwältin hat beantragt, die Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit und per Videoübertragung zu vernehmen. Ein Aufeinandertreffen mit den Angeklagten im Gerichtssaal würde die 18-Jährige zu sehr belasten und könne zu Folgeschäden führen, sagte der psychiatrische Gutachter am Freitag vor Gericht.

Hilflos nach Drogeneinnahme

Die junge Frau hatte in der Diskothek vor den Taten nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine Ecstasy-Tablette zu sich genommen. Sie sei danach hilf- und wehrlos gewesen. Zudem bestehe der Verdacht, dass sie auch ein mit K.o.-Tropfen präpariertes Getränk getrunken hat.

Vor der Freundin der 18-Jährigen hatte am Donnerstag bereits der Chefermittler der Polizei die in der Anklage erhobenen Vorwürfe gegen die Männer vor Gericht bestätigt.

Die Plädoyers in dem Prozess werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, entschied das Gericht am Freitag. Da Teile des Prozesses zum Schutz der 18-Jährigen nichtöffentlich sein werden, gelte dies auch für die Plädoyers, sagte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin zur Begründung. Dies schreibe das Gesetz so vor. Wann es die Plädoyers und Urteile geben wird, steht noch nicht fest. Das Gericht hat Verhandlungstage bis mindestens Ende Dezember geplant. (Az. 6 KLs 181 Js 1138/19 AK 2/19 und 6 KLs 181 Js 35640/18 AK 3/19)