Beim Löschen einer brennenden Mühle ist durch Kunstdünger vergiftetes Wasser in die Jagst geflossen und hat ein verheerendes Fischsterben ausgelöst. Foto: dpa/Uwe Anspach

Verteidiger und Staatsanwalt sind sich einig: Dem Angeklagten lässt sich nicht nachweisen, dass er schuld ist am Brand einer Mühle. Um das daraus folgende dramatische Fischsterben in der Jagst ging es in der strafrechtlichen Verhandlung nicht.

Langenburg - Zum Auftakt seines Plädoyers vor dem Amtsgericht in Langenburg (Kreis Schwäbisch Hall) nimmt der Oberstaatsanwalt Peter Humburger aus Ellwangen „die Spannung raus“: Er beantragt, Felix F. vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freizusprechen. Der damals 20-Jährige war angeklagt, beim Verbrennen von Papier und Kartons einen Funkenflug verursacht zu haben, der am 22. August 2015, einem heißen Sommertag, den Brand in einer Lagerhalle der Lobenhauser Mühle ausgelöst habe. Nur um den Brand gehe es hier, korrigiert Humburger seiner Ansicht nach falsche Zeitungsberichte. Das aus dem Feuer folgende dramatische Fischsterben in der Jagst war nicht Gegenstand des Strafrechtsprozesses. Löschwasser hatte gelagerten Kunstdünger in den Fluss geschwemmt.

Die Richterin Scania Herberger schließt sich der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung an. Einen sicher nachweisbaren kausalen Zusammenhang zwischen dem Feuer und dem Ausbruch des Hallenbrands gebe es nicht. Eine Verurteilung komme aber nur infrage, wenn die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei feststehe: „Das war hier nicht der Fall.“

Der Angeklagte hat sich selbst gemeldet

Felix F. lässt sich von seinem Anwalt Marco Mansdörfer vertreten, einem Professor für Strafrecht der Universität des Saarlandes. Der Jurist sagt, er habe durch einen Bekannten von dem „komischen Fall“ erfahren und sich dessen angenommen. Mansdörfer zufolge hat sich der Angeklagte zehn Tage nach dem Brand bei der Polizei gemeldet und sich somit selbst belastet. Felix F., sagt der Verteidiger, sei „ein gewissenhafter Junge“. Er habe einen guten Realschulabschluss gemacht und seine Lehre als Installateur mit der Abschlussnote 1,3 bestanden: „Das ist kein Hallodri“, stellte er fest.

Zweifel an den Ermittlungen hatte zuletzt der Gutachter gesät. Es lasse sich nicht zweifelsfrei klären, an welcher Stelle der Halle der Brand tatsächlich ausgebrochen sei. Der Experte hat drei weitere mögliche Brandauslöser recherchiert. Wenn viereinhalb Jahre nach dem Brand weitere mögliche Ursachen ausgemacht wurden, dann belege das, „dass die Ermittlungen lückenhaft und nicht objektiv waren“, schlussfolgert der Verteidiger. So sei auch versäumt worden, die Halle baurechtlich abzunehmen. „Der Hergang kann nicht beweissicher rekonstruiert werden“, fasst er zusammen: „Ich beantrage, meinen Mandanten aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen freizusprechen.“

Anwalt: Freispruch ist Freispruch

„Aus tatsächlichen Gründen“ bedeutet, die Straftat konnte nicht nachgewiesen werden, „aus rechtlichen Gründen“ bedeutet, dass das ihm vorgeworfene Verhalten gar nicht strafbar war, also kein Straftatbestand erfüllt wurde.

Die Richterin Scania Herberger differenziert. Selbst wenn der Mühlenbesitzer Felix F. erlaubt hätte, in besagter Nacht Papier zu verbrennen (es steht Aussage gegen Aussage): Der heute 25-Jährige hätte sorgfältig mit dem Feuer umgehen müssen. Für seinen Verteidiger ist die Unterscheidung nicht von Belang. „Freispruch ist Freispruch“, stellt er zufrieden fest.

Das Unglück

In der Nacht zum 23. August 2015 wurde die Jagst nach einem Großbrand in Lobenhausen (Kreis Schwäbisch Hall) mit hochgiftigem Löschwasser verunreinigt. Die Folgen des Chemieunglücks waren verheerend: Über eine Länge von zehn Kilometern unterhalb von Kirchberg/Jagst brach das Ökosystem zusammen, 20 Tonnen Fische verendeten.

Die Folgen

Rund drei Wochen dauerten die Hilfsmaßnahmen nach dem Unglück in den Kreisen Schwäbisch Hall, Hohenlohe und Heilbronn. Die Kosten dafür summierten sich auf rund 3,5 Millionen Euro. Das Land Baden-Württemberg hat 14 Millionen Euro für das Aktionsprogramm Jagst bereitgestellt. Rund 60 Einzelprojekte wurden bisher umgesetzt.