„Das Zeug macht lahm im Kopf“, urteilt der Vorsitzende Richter über Cannabis. Foto: dpa

Der Angeklagte in einem Prozess vor dem Landgericht Stuttgart passt so überhaupt nicht ins gängige Dealer-Schema. Dennoch drohen ihm mehrere Jahre Haft.

Stuttgart - Ein Justizbeamter führt den 24-jährigen Angeklagten in den Saal 3 des Stuttgarter Landgerichts. Beide machen den Eindruck bester Laune, als ob zwei gute alte Freunde hereinschlendern würden. Und auch die Verteidigerin lässt sich offensichtlich vom Optimismus ihres Mandanten anstecken. Dessen Eltern und Geschwister sitzen komplett in den Zuschauerreihen. Und obwohl dem Studenten eine mehrjährige Haftstrafe wegen Handels mit Marihuana droht, zeigen auch sie sich keineswegs betrübt.

Der Staatsanwalt fordert viereinhalb Jahre Haft

„Mein Mandant denkt positiv und plant sein Leben weiter“, sagt die Verteidigerin im Plädoyer. Tatsächlich steht der Prozess bereits nach einem Verhandlungstag kurz vor dem Urteil. Das liegt am Verhalten des Angeklagten, der alles zugegeben hat, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Zwar sind es nicht mehr zwölf, sondern nur noch acht Fälle der Einfuhr und des Handels mit Drogen, doch fordert der Staatsanwalt immerhin viereinhalb Jahre Haft für den 24-Jährigen, der so gar nicht in das Schema Drogendealer passen will.

Denn der junge Mann aus dem Remstal hat in seinem Leben konsequent Ziele verfolgt, die er sich selbst gesteckt hat. „Vielleicht manchmal zu ehrgeizig“, wie er selbstkritisch bemerkt. Er studiert Biologie, treibt regelmäßig Sport und will den Kontakt zu seiner Familie nicht vernachlässigen. Das anspruchsvolle Studium sorgt bereits für genügend Stress, da erkrankt auch noch sein Bruder schwer. „In solchen Phasen habe ich dann mehr Cannabis konsumiert“, bekennt er.

Die Bezugsquelle im Darknet aufgetan

Eine weitere dieser Phasen tritt ein, als ein geliebter Onkel bei einem Unfall stirbt. Die Drogen wirken sich allerdings auf seine Leistungsfähigkeit aus, sowohl sportlich als auch im Denken. „Mit Mathematik ist das auf keinen Fall kompatibel“, bemerkt Volker Peterke, der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer angesichts einer Prüfung, die dem Angeklagten Probleme bereitet hatte. „Dann hatte ich keine Freude mehr dran und habe es bleiben lassen.“

Längst hatte der Angeklagte über das Darknet eine Quelle für Cannabis aufgetan. „Es war so einfach, da zu bestellen“, sagt er. Allein die Namen der verschiedenen Sorten hätten ihn neugierig gemacht. Und als ein alter Bekannter gefragt habe, ob er für ihn etwas mitbestellen könne, habe er nicht nein gesagt.

So sei ein großer Teil des Marihuanas – insgesamt mehrere Kilo – nicht an den Angeklagten geliefert worden, sondern an den Bekannten im Remstal. Dieser ist mittlerweile zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dass dessen Verhalten so milde bewertet wird, kann die Verteidigerin nicht verstehen. „Er hat das Zeug an x-beliebige Leute verkauft, um Gewinn zu machen.“ Ihr Mandant habe nur Leuten etwas gegeben, die er gut kannte und dann auch nur mit einem geringen Aufschlag.

Ein halsbrecherisches Kaufverhalten

Die Lieferungen mussten allerdings früher oder später auffliegen. So intelligent der Angeklagte auch ist, sein Kaufverhalten war halsbrecherisch. Er ließ sich die Drogenpakete unter seinem Namen an die Adresse seiner WG und die seiner Eltern per Paketdienst zustellen. Beim Zoll flogen zwei der Pakete auf, die Fahnder hatten daraufhin ein leichtes Spiel. Im Januar wurde der 24-Jährige festgenommen und einem Stuttgarter Haftrichter vorgeführt. „Auch er hat sichtlich bedauert, den Haftbefehl erlassen zu müssen“, berichtet die Verteidigerin dem Gericht. Ihr Mandant habe sich selbst für Jahre die Zukunft verbaut. Wenn es nach ihr geht, für maximal drei Jahre und fünf Monate. Das Urteil fällt am 24. Juli.