In der Nacht zum 3. März war es auf dem Marktplatz keineswegs friedlich. Foto: © C) Gottfried Stoppel

Für brutale Schlägereien auf dem Marktplatz fordert der Staatsanwalt hohe Haftstrafen für ein Winterbacher Brüderpaar. Bei den beiden Auseinandersetzungen wurden sie selbst auch schwer verletzt.

Winterbach - Ursprünglich ging es in dem Prozess um zwei 18 und 23 Jahre alte Brüder aus Winterbach um versuchten Totschlag. In den Plädoyers am Dienstag war davon nicht mehr die Rede, wohl aber von gefährlicher Körperverletzung. Denn ihr 26-jähriges Opfer wurde nach Ansicht der Anklage gegen den Kopf getreten, was erhebliche Verletzungen nach sich zog. Von einem „brutalen, menschenverachtenden Verhalten“ sprach der Staatsanwalt, der nicht mit deutlichen Worten sparte, und von einer „ausgesprochen niederträchtigen Gesinnung“.

Angreifer sind körperlich überlegen

Der Ankläger forderte schließlich für jeden der beiden drei Jahre und sieben Monate Haft. Nach ihrem Geständnis am Mittwochmorgen war klar, dass zuerst der Jüngere in der Nacht auf den 3. März den 26-Jährigen niedergeschlagen hatte. Seinen früheren Kumpel, mit dem er seit einiger Zeit zerstritten war, hatte er kurz zuvor in der S-Bahn gesehen. Er war dem 26-Jährigen und dessen Freundin nachgegangen und schließlich sei es auf dem Winterbacher Marktplatz zur ersten Schlägerei gekommen.

„Der Angegriffene ist 1,68 Meter groß und wiegt 55 Kilogramm“, betonte der Staatsanwalt. „Der Angeklagte ist 1,84 Meter groß und wiegt 93 Kilogramm, sein Bruder ist 1,77 Meter groß und wiegt 65 Kilogramm. Beide sind ihm körperlich überlegen.“ In seiner Not zog der 26-Jährige ein kleines Taschenmesser, das an seinem Schlüsselbund hing, und stach nach eigenen Angaben wild um sich.

Blutüberströmt nach Hause

Doch das nahm ihm der Verteidiger des älteren Bruders nicht ab. Die Stiche seien mit solcher Wucht geführt worden, dass bei dem ersten Kampf mit dem 18-Jährigen diesem nicht nur die rechte Wangen aufgeschlitzt wurde, sondern noch ein Backenzahn ausgeschlagen. „Und mein Mandant hat einen gezielten Stich in den Rücken bekommen“, ist sich der Verteidiger sicher. „Nur einer Notoperation ist es zu verdanken, dass er heute hier sitzt.“ Er und sein Kollege forderten Bewährungsstrafen für ihre Mandanten.

Nach der ersten Auseinandersetzung war der 18-Jährige blutüberströmt in die Wohnung der Eltern gegangen, wo er sich mit seinem Bruder ein Zimmer teilt. Sein Anblick muss fürchterlich gewesen sein. „Die Mutter wurde hysterisch“, so der Verteidiger. Da die Brüder weder Führerscheine noch Autos besitzen, sollte die Freundin des 23-Jährigen sie zum Krankenhaus bringen. Auf dem Weg dahin kamen sie wieder am Marktplatz vorbei, wo der Kontrahent des jüngeren Bruders sein Handy suchte. Als sie ihn erblickten, kam es zum zweiten Händel zwischen den jungen Männern.

Messerstich führt beinahe zu Lungenkollaps

Dabei wurde der 23-Jährige von dem Stich in den Rücken getroffen. Dieser öffnete den Brustkorb, was beinahe zu einem Lungenkollaps geführt hätte. Auf dem Weg zum Krankenhaus konnte er kaum noch atmen. Auf dem Marktplatz hatten sie den blutüberströmten 26-Jährigen zurückgelassen, der sich mit einem Schädelbruch zu seiner Freundin schleppte. Kurz darauf wurden die beiden von einem Spezialeinsatzkommando der Polizei unsanft geweckt. Wegen der Verletzungen der Brüder war die Polizei alarmiert worden. Diese ging davon aus, dass der 26-Jährige gefährlich sein könnte und schickte vorsichtshalber ihre Verhaftungsspezialisten.

Was dem Ganzen als „Treibmittel“ vorangegangen war, das blieb auch am Dienstag im Dunkeln. Weder die Angeklagten noch der als Nebenkläger auftretende 26-Jährige wollten dazu etwas sagen. Wohlweislich, wie die Vorsitzende Richterin Cornelie Eßlinger-Graf vermutet, die aus ihren Gedanken keinen Hehl machte. „Da ist wahrscheinlich ein nicht ganz korrektes Drogengeschäft vorausgegangen, bei dem jemand nicht bezahlt hat.“ Deshalb sei es zu dem Kopfstoß gekommen, den der 26-Jährige vor dem 3. März dem 18-Jährigen versetzt hatte.

3000 Euro Schmerzensgeld

Um den von den Verteidigern mit dem Nebenkläger ausgehandelten Täter-Opfer-Ausgleich zu erreichen – die beiden Angeklagten zahlten dem 26-Jährigen am Mittwoch 3000 Euro Schmerzensgeld – brauche es mehr, so die Richterin. „Da ist jetzt Friede! Kein Stress mehr in Winterbach oder Schorndorf!“ – Das Urteil wird am Donnerstag verkündet.