Im Februar hatte es in Plochingen einen SEK-Einsatz gegeben. Im Zusammenhang dazu stehen nun drei Männer vor Gericht. Foto: SDMG/Kohls

Im Februar dieses Jahres hat es zwei blutige Auseinandersetzungen gegeben – in Plochingen und in Nürtingen. Die mutmaßlichen Täter sollen der 2013 verbotenen Straßengang „Red Legion“ nahestehen. Das Opfer schwieg sich am Montag aus.

Plochingen/Stuttgart - Im Prozess um einen gemeinsam begangenen versuchten Totschlag im Februar dieses Jahres hat das mutmaßliche Opfer sich am Montag vor dem Stuttgarter Landgericht ausgeschwiegen. Am 13. Februar hatte es eine blutige Auseinandersetzung in Plochingen zwischen mehreren Männern gegeben. Die Tat steht offenbar im Zusammenhang mit einem versuchten Tötungsdelikt am 8. Februar in der Nürtinger Innenstadt.

Die Angeklagten – inzwischen 20, 22 und 19 Jahre alt – sollen laut Staatsanwaltschaft der 2013 verbotenen Straßengang „Red Legion“ nahestehen. Bei der Tat in Plochingen wird ein Vergeltungsschlag anlässlich des Nürtinger Delikts vermutet. Beide Vorfälle hatten große Polizeieinsätze, teils mit Beteiligung des SEK, ausgelöst. Am zweiten Prozesstag wurde neben dem mutmaßlichen Opfer ein Kriminaltechniker vom Polizeirevier Esslingen angehört.

Opfer wird erneut geladen

Noch bevor am Montag das 29-jährige mutmaßliche Opfer den Gerichtssaal betrat, hatten sich die Verteidiger der drei Angeklagten zu seinem Auftritt geäußert. Man sei der Ansicht, der Geschädigte könne keinerlei Angaben zu der Tat machen, ohne sich in Gefahr zu bringen, selbst strafrechtlich verfolgt zu werden. Denn auch gegen den 29-Jährigen läuft derzeit ein Verfahren. Die Vorsitzende Richterin schlug vor, der Mann könne sich auf seine Verletzungen sowie den Ablauf des Angriffs beschränken. „Schildern Sie es einfach so wie ein Außenstehender, der einen Film schaut“, sagte sie. Für den Geschädigten keine Option: er kündigte an, überhaupt keine Angaben machen zu wollen. Das Gericht verfügte letztlich, dass das Opfer in der nächsten Sitzung erneut geladen wird – dieses Mal mit einem Anwalt.

Ferner ging es in der Gerichtsverhandlung um die Aussage eines Kriminaltechnikers, der zu Begebenheiten an den beiden Tatorten in der Esslinger Straße und in der Bahnhofstraße befragt wurde. Aufgrund des „sintflutartigen“ Regens seien bei der Ankunft der Kriminaltechnik nicht mehr viele Spuren zu sichern gewesen. Man habe unweit der Kreissparkasse – dort, wo einer der beiden Verletzten gefunden worden war – aber eine Patronenhülse eines Neunmillimeter-Geschosses gefunden.

War Vernehmung rechtswidrig?

Von den Angeklagten mochte sich in dieser Sitzung niemand äußern. Einer der Verteidiger des 20-Jährigen beantragte jedoch, die Erkenntnisse aus der ersten polizeilichen Vernehmung seines Mandanten sowie die Ergebnisse einer Telefonüberwachung nicht als Beweise zuzulassen. Bei der Vernehmung habe der Angeklagte nach seinem Rechtsbeistand verlangt. Nachdem dieser telefonisch nicht zu erreichen gewesen sei, hätte die Polizei die Vernehmung dennoch fortgesetzt. Im Falle der von der Staatsanwaltschaft veranlassten Telefonüberwachung beharrte der Verteidiger darauf, die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben gewesen. Die Beteiligung seines Mandanten an der Plochinger Tat sei ungeklärt. Der junge Mann war zwei Stunden später maskiert und mit einer geladenen Pistole festgenommen worden. Es widerspreche jeder Logik, dass er sich so lange nach der Tat noch in der Nähe aufgehalten habe, so der Verteidiger. Die durch die Vernehmung und die Überwachung erlangten Erkenntnisse seien also rechtswidrig.

Die Verhandlung wird am Montag, 9. November, um 9 Uhr fortgesetzt.