Der Attentäter von Halle wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: AFP/Ronny Hartmann

Erst wird durch Reden Hass geschürt, dann fühlt sich jemand verpflichtet, im echten Leben zuzuschlagen. Der Einzeltäter von Halle war nicht alleine, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Lebenslang, besondere Schwere der Schuld, Sicherungsverwahrung. Natürlich gibt es am Ende die härteste Kombination, die das deutsche Sanktionssystem zu bieten hat. Was sonst käme denn auch in Betracht? Unzurechnungsfähigkeit vielleicht? Ja, nach den moralischen Maßstäben einer normal denkenden Gesellschaft – was immer das im Detail auch sein mag – ist der Mann tatsächlich unzurechnungsfähig. Gestört ist er, wie er da schwer bewaffnet durch Halle zieht, in der Absicht, Juden zu töten. So etwas ist nicht normal. In juristischen Kategorien gesprochen, besitzt der Mann jedoch die nötige geistige und moralische Reife und die Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat zu erkennen. Er ist schuldfähig. Also lebenslang.