Der Prozess gegen drei Medizinerinnen des Christophsbads hat Staub aufgewirbelt. Jetzt könnten in der Klinik wieder ruhigere Zeiten anbrechen. Foto: Staufenpress

Bereits am zweiten Prozesstag endet die Verhandlung gegen drei Medizinerinnen des Göppinger Christophsbads wegen fahrlässiger Tötung ohne Urteil. Der Mann des Opfers bekommt 15 000 Euro.

Göppingen - Dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer Patientin ist am Mittwoch das Verfahren gegen drei Ärztinnen des Christophsbads vom Amtsgericht Göppingen eingestellt worden. Die Medizinerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft hatte sie dafür verantwortlich gemacht, der damals 80-Jährigen eine viel zu hohe Dosis eines Medikaments gegen Multiple Sklerose verabreicht zu haben. Daran war die Frau wenige Tage später in der Klinik am Eichert gestorben.