Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. (Symbolbild) Foto: dpa/Volker Hartmann

Lebenslanges Fahrverbot und Haft: Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten und eine Spaziergängerin totgefahren hatte, muss für drei Jahre ins Gefängnis.

Würzburg - Ein Epileptiker, der 2018 am Steuer einen Krampf erlitten und eine Spaziergängerin totgefahren hatte, muss ins Gefängnis. Das Amtsgericht Würzburg verurteilte ihn am Montag wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft. Außerdem erhielt der Mann ein lebenslanges Fahrverbot. Damit blieb das Gericht unter der von der Anklage geforderten vierjährigen Gefängnisstrafe. 

Der 32-Jährige hatte am Dreikönigstag vergangenen Jahres auf einem Feldweg im Landkreis Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit Tempo 120, statt mit erlaubten 30 Stundenkilometern unterwegs und fuhr frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin. Die Frau erlitt einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort.

„Hartes, aber notwendigen Urteil“

Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte seine Epilepsie, die seit 2009 diagnostiziert war.

Nach Überzeugung des Gerichts nahm er gegen ärztlichen Rat seine Medikamente nur unregelmäßig. Die Mediziner hatten ihm auch vom Autofahren grundsätzlich abgeraten. Das Gericht sprach deshalb von einem „harten, aber notwendigen Urteil“.