Landesbeamter muss sich vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten. Foto: Patricia Sigerist

Der frühere Mitarbeiter des Landesamts für Besoldung und Versorgung war dafür verantwortlich, dass eine Kundin die Behörde in Fellbach um knapp 150 000 Euro schröpfen konnte.

Waiblingen - Martin M. saß am Mittwoch als Angeklagter im Amtsgericht in Waiblingen – und ist gleichzeitig auch ein Opfer. Denn der frühere Mitarbeiter (Name geändert) des Landesamts für Besoldung und Versorgung war dafür verantwortlich, dass eine Kundin die Behörde in Fellbach um knapp 150 000 Euro schröpfen konnte (wir haben berichtet).

Dass der 57-Jährige sich jetzt vor dem Amtsgericht Waiblingen verantworten musste, liegt aber auch daran, dass er „ein Opfer seiner Gewissenhaftigkeit und Genauigkeit“ geworden ist, erklärte Amtsrichter Dautel in seiner Urteilsbegründung.

Für den Beamten brach eine Welt zusammen

Die etwas sperrige Anklage lautete auf Urkundenfälschung und Verwahrungsbruch. Denn anzukreiden war dem ehemaligen Oberamtsrat keine Untreue (dieses gesonderte Verfahren war eingestellt worden), sondern ein „Augenblicksversagen“, so die Rechtsvertreter. Als der Beamte in leitender Position erkannte, dass er von der Kundin mit gefälschten Rezepten und Rechnungen zwei Jahre lang betrogen worden war, brach für ihn eine Welt zusammen: „Das hat mich aus der Bahn geworfen, mir den Boden unter den Füßen weggezogen.“ Vor lauter Panik kam Martin M. auf eine fatale Idee: „Ich schmeiße die Unterlagen weg, dann kann mir nichts mehr passieren.“

Der gebrochen wirkende Angeklagte schilderte vor Gericht, wie er alle Schriftstücke der Kundin in einen Aktenvernichter-Container geworfen hat. Und erzählt von seiner späten Einsicht: „Das war das Blödeste, was ich machen konnte.“ Alles zusammengerechnet – den Vertrauensbruch der Kundin, mit der er sich gut verstanden und manchmal auch getroffen hat, das berufliche Versagen und die kriminelle Entsorgung – führten dann zu einem psychischen Zusammenbruch beim Angeklagten. Er habe schlaflose Nächte, sei in Behandlung und müsse Tabletten einnehmen, berichtete der wegen Arbeitsunfähigkeit frühpensionierte 57-Jährige.

Der Richter verhängt eine Geldbuße statt der Bewährungsstrafe

Er hatte jedoch gegen den Strafbefehl über eine neunmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 5000 Euro Einspruch eingelegt. Sein Verteidiger erklärte dann, warum die Strafe zu hoch sei: „Mein Mandant hat den Betrug selbst entdeckt und nicht gezögert, ihn aufzudecken.“ Martin M. habe eine Kurzschlusshandlung begangen – dafür sei eine Gefängnisstrafe zu hoch.

Amtsrichter Dautel konnte diese Argumentation nachvollziehen. Wegen der übertriebenen, irrationalen Angst, seine berufliche Existenz zu verlieren, sei dem Angeklagten etwas Menschliches passiert, das bereits einschneidende Konsequenzen nach sich gezogen habe. Der Vorsitzende des Gerichts verzichtete daraufhin auf die Haftstrafe und verurteilte Martin M. zu einer Geldbuße von 180 Tagessätzen zu 75 Euro.