Die angeklagte Altenpflegerin hat die sexuellen Handlungen gefilmt und weiterverschickt (Symbolbild). Foto: Christophe Gateau/dpa/Christophe Gateau

Sie sollten Zuwendung und Hilfe erfahren. Stattdessen wurden zwei demenzkranke Frauen sexuell missbraucht. Eine Altenpflegerin soll ihre Wehrlosigkeit ausgenutzt haben. Nun steht sie vor Gericht.

Ulm - Vor dem Landgericht Ulm muss sich von Montag an eine Altenpflegerin wegen Vergewaltigung von zwei demenzkranken Heimbewohnerinnen verantworten. Die 47-Jährige habe die Frauen während der Körperpflege sexuell misshandelt und dabei für einen Bekannten aus einem Internet-Chat Videos und Fotos gemacht, wirft ihr die Staatsanwaltschaft Ulm vor. Außerdem ist sie in vier Fällen wegen des Erwerbs kinderpornografischer Schriften angeklagt.

Laut Staatsanwaltschaft soll die Pflegerin zwischen August und Oktober 2017 in einem Heim im Landkreis Göppingen in zwei Fällen Bewohnerinnen im Intimbereich berührt haben. Dabei sei es auch zum Eindringen in die Körper der Frauen gekommen. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Taten jeweils als Vergewaltigung, weil die Opfer aufgrund ihrer Demenz völlig hilflos gewesen seien.

Angeklagte hat Handlungen gefilmt und verschickt

Die sexuellen Handlungen soll die Angeklagte mit ihrem Handy gefilmt und fotografiert haben. In vier weiteren Fällen soll sie Bilder und Filme von teils nackten Heimbewohnern gemacht haben. Die Bild- und Videodateien habe sie dem Chatpartner geschickt, der sie dazu aufgefordert haben soll. Gegen diesen Mann läuft ein separates Ermittlungsverfahren. Gegenüber der Staatsanwaltschaft hat sich die Beschuldigte, die in Untersuchungshaft sitzt, bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert.