Oskar Pistorius (links) im Gerichtssaal von Pretoria: Nun wurde der frühere Spitzensportler zu sechs Jahren Haft verurteilt. Foto: AFP

Im Fall Oscar Pistorius ist nun das Strafmaß verkündet worden: Der frühere Spitzensportler muss wegen Mordes an seiner Freundin Reva Steenkamp für sechs Jahre ins Gefängnis.

Pretoria - Der ehemalige südafrikanische Sprintstar Oscar Pistorius muss wegen der Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp für sechs Jahre ins Gefängnis. Richterin Thokozile Masipa verkündete am Mittwoch in Pretoria das Strafmaß gegen den 29-Jährigen.

Pistorius ist in zweiter Instanz wegen Totschlags an seiner Freundin verurteilt worden – er erschoss Steenkamp vor über drei Jahren am Valentinstag durch eine geschlossene Toilettentür in seinem Haus in Pretoria. Der unterschenkelamputierte Sportler selbst beteuert, er habe sie mit einem Einbrecher verwechselt und in Panik geschossen. Pistorius hörte den Ausführungen von Richterin Masipa am Mittwoch regungslos zu.

Verkündung des Strafmaßes muss nicht das Ende des Justizdramas sein

Mit ihrem Urteil blieb die Richterin deutlich unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten 15 Jahren Haft. In erster Instanz war Pistorius im Oktober 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später wurde er in den Hausarrest entlassen. Im Dezember des vergangenen Jahres kam ein Berufungsgericht aber zu dem Urteil, dass Pistorius mit „krimineller Absicht“ gehandelt habe, und sprach ihn des Mordes schuldig. Eine Beschwerde des Sportlers gegen dieses Urteil wurde im März vom Verfassungsgericht zurückgewiesen. Um ein neues Strafmaß festzulegen, wurde aber ein weiteres Verfahren begonnen.

Die Verkündung des Strafmaßes muss dennoch noch nicht das Ende des Justizdramas um den einst gefeierten Olympia-Champion sein, dem im Alter von elf Monaten beide Unterschenkel amputiert wurden und der trotzdem bei den Olympischen Spielen in London 2012 als erster Behindertensportler gegen gesunde Athleten antrat. Sowohl Pistorius als auch die Staatsanwaltschaft können noch ein letztes Mal in Berufung gehen.