Der 51-jährige Angeklagte schweigt zu den Vorwürfen. Foto: dpa/Armin Weigel

Polizisten kontrollieren nachts Autos in Straubing. Plötzlich bremst ein Wagen ab, beschleunigt dann und rast auf die Beamten zu. Sie können sich nur mit einem Sprung zur Seite retten. Nun muss der Autofahrer vor Gericht.

Regensburg - Er soll mit seinem Auto auf zwei Polizisten zugerast sein, um einer Verkehrskontrolle in Straubing zu entgehen: Vor dem Landgericht Regensburg hat ein 51 Jahre alter Mann am Mittwoch beim Prozessauftakt gegen ihn wegen versuchten zweifachen Mordes auf Anraten seines Anwalts keine Aussage gemacht.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Österreicher vor, am Maifeiertag dieses Jahres unter Alkoholeinfluss, aber ohne nötige Fahrerlaubnis auf der Staatsstraße 2125 nachts in eine Verkehrskontrolle geraten und dabei mit hoher Geschwindigkeit auf die Polizisten zugefahren zu sein. Zwei auf der Straße stehende Beamte konnten sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Der Abstand zum Fahrzeug habe jeweils rund einen halben Meter betragen.

Urteil wird am 10. Januar erwartet

Einer der Polizisten schilderte am Mittwoch vor Gericht, dass es sich um eine anlassunabhängige Kontrolle gehandelt habe. Die Beamten hätten an dem Abend schon zehn Fahrzeuge kontrolliert, als ein schwarzes Auto auf sie zufuhr. Der Wagen habe zunächst abgebremst und dann Vollgas gegeben. Als sie sich vom ersten Schreck erholt hatten, hätten die Beamten die Verfolgung aufgenommen und seien dem Auto über einen Feldweg zu einem Hof gefolgt. Zwar habe der Fahrer die Scheinwerfer ausgeschaltet gehabt - die Bremslichter aber wiesen den Polizisten der Aussage zufolge den Weg. Am Hof angekommen habe der Angeklagte neben seinem Auto gestanden und vorgegeben, nicht zu wissen, was die Beamten wollten. Er habe gerade ein Taxi gerufen.

Aus Sicht der Staatsanwaltschaft nahm der Mann bei seiner Aktion zumindest billigend in Kauf, dass die Polizisten sterben könnten. Mit der Tat habe er sich der Kontrolle entziehen wollen, damit nicht auffliegt, dass er ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen war.

Für den Prozess sind zunächst vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird nach derzeitigem Stand am 10. Januar erwartet.