Die Polizisten Alfred Seiter (links) und Paul Mejzlik zeigen bei einer Aktion gegen Telefonbetrüger in diesem Monat in Esslingen eine Brötchentüte mit der Aufschrift „Vorsicht Abzocke! Die Polizei warnt vor Telefonbetrügern“. Foto: dpa/Ferdinando Iannone

Das Amtsgericht Nürtingen verurteilt einen 45-Jährigen zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Der Mann hat als Mitglied einer Bande ältere Menschen um mehrere Zehntausend Euro abgezockt. Aus Angst bleiben die Hintermänner im Dunkeln.

Nürtingen - Am 16. Mai 2017 erhält eine damals 80-jährige Nürtingerin einen Anruf. Der Unbekannte am Telefon gibt sich als Staatsanwalt aus und erklärt der Frau, dass es in ihrer Nachbarschaft zuletzt verstärkt Einbrüche gegeben habe. Ihr Vermögen sei nicht sicher. und es sei am Besten, wenn sie ihr Erspartes einem Beamten übergebe.

Bande erleichtert zwei Nürtingerinnen um 145 000 Euro

Die 80-Jährige schenkt dem Anrufer Glauben und am 18. Mai kommt es an der Bushaltestelle Rotenbergplatz zu der Übergabe von 70 000 Euro in bar. Mit derselben Masche hauen die Betrüger zwei Wochen später eine 79-jährige Nürtingerin übers Ohr. Diesmal erbeuten die Täter sogar 75 000 Euro. Gut einen Monat später scheitert eine dritte Übergabe, und einer der Täter geht der Polizei ins Netz.

Im Zuge der Ermittlungen kommt die Polizei auch dem Teil der Bande auf die Spur, die in Nürtingen ihr Unwesen getrieben hat. Zwei der Mittäter sind bereits zu gut zwei Jahren und knapp drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Dritte im Bunde hat nun in Nürtingen drei Jahre und drei Monate erhalten.

Bandenmitglied spielt seine Funktion im System herunter

Der jetzt Verurteilte aus Lünen (Nordrhein-Westfalen) war zwar geständig, versuchte freilich aber bei der Verhandlung am Montag seine Rolle möglichst herunterzuspielen. Er habe damals einen Anruf aus der Türkei erhalten und sei gefragt worden, ob er nicht einen Bekannten in Stuttgart habe. Es gehe darum, dort in der Gegend von jemandem Geld einzusammeln, der noch Schulden habe. Ein Fußballkumpel des Angeklagten konnte mit einem Bekannten in Stuttgart aufwarten, und so wurde man handelseinig.

Von den 70 000 Euro erhielten der Fußballkumpel 2000 und der Stuttgarter Mittelsmann 5000 Euro. Der 45-Jährige durfte 1000 Euro behalten. Dafür dass er den Rest des Geldes in die Türkei zu den Auftraggebern schaffte, habe er noch einmal 500 Euro erhalten plus den Flug und einen 14-tägigen Urlaubsaufenthalt.

Der 45-Jährige ist ein mittelgroßer Fisch

Vom zweiten Fall mit den 75 000 Euro wollte der Angeklagte nur am Rande erfahren haben. Ein dritter Abzockversuch ging am 26. Juni 2017 mit einer gescheiterten Übergabe in Bonn in die Hose, wodurch die Ermittler der Bande auf die Schliche kamen.

„Dass da etwas nicht koscher war, wusste mein Mandant“, räumte der Verteidiger des 45-Jährigen ein. Woher das Geld konkret aber stammte, davon habe der Gerüstbauer aber keine Ahnung gehabt. Die Nürtinger Amtsrichterin Sabine Lieberei hingegen stufte den Angeklagten in der Hierarchie der Bande im „mittleren Management“ ein. Normalerweise seien das „diese Leute, die dafür sorgen, dass es reibungslos läuft und die wir schon nicht mehr kriegen“, während „die Abholer bei der Übergabe Kopf und Kragen riskieren“.

Der Angeklagte hat panische Angst vor den Hintermännern

An die Drahtzieher in der Türkei kommt die Justiz wohl auch in diesem Fall nicht heran. Der 45-Jährige kennt zwar die Hintermänner, wollte jedoch, so der Verteidiger „aus panischer Angst“ vor allem um das Leben seiner Kinder im Alter von 17 und drei Jahren keine Namen nennen. Sabine Lieberei zeigte dafür sogar Verständnis: „Das kann lebensgefährlich sein“, meinte die Richterin.

Die Staatsanwältin nannte den Angeklagten einen „Logistiker“ und ein „erhebliches Glied in der Kette“. Mit ihrem kriminellen Gebaren bringe die Bande ihre Opfer häufig nicht nur um ihre gesamten Ersparnisse und die Lebensgrundlage im Alter, sondern untergrabe auch das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung. „Ältere Leute fallen auf Telefonbetrüger herein, weil sie eben erhebliches Vertrauen in die Polizei und die Staatsgewalt haben“, so die Staatsanwältin Greta Sommer. Eine Bewährungsstrafe komme auch deshalb nicht in Frage.