Ein 46-Jähriger musste sich am Freitag vor dem Landgericht verantworten. Foto: factum/Jürgen Bach

Als zwei Polizisten gerufen wurden, um den Sanitätern Zugang zu einer Patientin zu ermöglichen, bespuckte und biss der Sohn der Patientin einen der Beamten. Jetzt wurde der Fall vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verhandelt.

Ludwigsburg - Eine Geldstrafe von insgesamt 1 800 Euro, verteilt über 120 Tagessätze à 15 Euro, muss ein 46-Jähriger zahlen, weil er Polizisten angegriffen hatte. Das Ludwigsburger Amtsgericht hat den Schwieberdinger am Freitag für schuldig befunden, im September vergangenen Jahres zwei Polizisten bedroht, beleidigt und einen von ihnen bespuckt und gebissen zu haben, als diese ihn fixierten. Das war nach Angaben der Polizisten notwendig gewesen, weil der Mann dem gerufenen Rettungsdienst verwehrt haben soll, seine pflegebedürftige Mutter ins Krankenhaus zu bringen.

Erinnerungslücken beim Beißversuch

In puncto der Vorwürfe folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, nicht jedoch beim Strafmaß: sechs Monate Haft, die zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe ausgesetzt werden sollte, und eine Geldstrafe von 700 Euro forderte der Staatsanwalt.

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Die Sachverständige erachtete den Schwieberdinger für vermindert schuldfähig, da er zum Tatzeitpunkt etwa 2,8 Promille Alkohol im Blut gehabt habe. Es gebe vereinzelte Erinnerungslücken, etwa bei Beißversuchen, im Großen und Ganzen habe der Angeklagte an besagtem Abend aber Zusammenhänge begriffen und sich an Details erinnern können.

Kontrolliert handeln mit 2,8 Promille

Die Richterin erläuterte in ihrem Urteil, dass sie es für bedenklich halte, wenn man nach einer Flasche Korn und 2,8 Promille noch so kontrolliert handeln könne wie der Angeklagte. Dies spreche für einen Gewöhnungseffekt. Er sei lange straffrei gewesen und würde durch die Pflege seiner Mutter unter besonderem Druck stehen. Die Geldstrafe sei also als Denkzettel zu verstehen, führte die Richterin aus.

Der Angeklagte hatte damals den Notruf gewählt, da seine Mutter starke Krämpfe gehabt haben soll. Diese, so erklärte er der Richterin, hörten auf, bevor die Rettungskräfte eintrafen. Als sie die Mutter dennoch in die Klinik bringen wollten, habe er protestiert, woraufhin die Sanitäter die Polizei riefen. Der Mann wohnt mit seiner Mutter in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und pflegt die Frau seit mehreren Jahren. Nach dem Urteil entschuldigte sich der 46-Jährige und verzichtete auf Rechtsmittel.