Elf Angeklagte müssen sich im Landgericht Freiburg vor den Richtern verantworten. (Archivbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung habe sich nicht erhärtet, entschieden die Richter über einen von elf Angeklagten. Der 25-Jährige bleibt aber Angeklagter in dem Prozess um die Gruppenvergewaltigung an einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg Mitte Oktober 2018.

Freiburg - Nach der Gruppenvergewaltigung einer 18-Jährigen vor einer Disco in Freiburg ist einer der elf Angeklagten elf Monate nach seiner Verhaftung auf freien Fuß gekommen. Der Haftbefehl gegen den 25 Jahre alten Mann aus Syrien werde mit sofortiger Wirkung aufgehoben, entschied das Landgericht Freiburg am Dienstag.

Der Mann könne die Untersuchungshaft verlassen, da sich der dringende Tatverdacht der Vergewaltigung in dem Prozess nicht erhärtet habe. Es bleibe der Verdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Der Mann bleibe daher Angeklagter in dem Prozess. Die zehn weiteren Angeklagten bleiben laut dem Gericht zunächst weiter in Untersuchungshaft.

Angeklagt in dem Ende Juni begonnen Prozess sind elf Männer von 18 Jahren bis 30 Jahren - die meisten von ihnen sind Flüchtlinge. Angeklagt sind sie wegen Vergewaltigung oder unterlassener Hilfeleistung. Ihnen wird vorgeworfen, Mitte Oktober 2018 die 18-Jährige nachts in Freiburg nach einem Discobesuch in einem Gebüsch vor der Diskothek vergewaltigt zu haben oder ihr nicht geholfen zu haben. Sie bestreiten dies oder schweigen zu den Vorwürfen. Einen Termin für mögliche Urteile gibt es laut Gericht noch nicht.