Der 33-Jährige musste sich für die Tat jetzt vor Gericht verantworten. Foto: Symbolbild/dpa

Der Richter musste sich bei diesem Prozess zu seinem Urteil regelrecht durchringen – auch weil der 33-jährige Angeklagte keinerlei Reue zeigte.

Böblingen - Der Angriff kam für die Frau völlig unerwartet. Die 49-jährige Mitarbeiterin einer Sicherheitsfirma hatte gerade eine Toilette auf dem Gelände des Ritter-Sport-Werks in Waldenbuch (Kreis Böblingen) betreten wollen, um sich für ihre nächtliche Kontrollrunde umzuziehen. „Auf einmal schiebt er mich hinein und drängt mich zwischen dem Waschbecken und der Toilette in die Ecke“, sagte die Frau. Er, damit ist ein 33-jähriger Mann gemeint, der im Auftrag einer Reinigungsfirma im Waldenbucher Werk beschäftigt war und der sich jetzt wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung vor dem Böblinger Amtsgericht verantworten musste.

Mit seiner ganzen Kraft habe sich der Mann in dieser Nacht im Oktober 2017 gegen sie gedrückt, sodass sie sich nicht habe wehren können, berichtete die Frau weiter. Dann griff er ihr an die Brust und in den Schritt und brachte sein Gesicht ganz nah an ihren Hals. „Ich war nur schockiert.“ Irgendwie sei es ihr schließlich gelungen, das Licht in dem kleinen, bis dahin stockdunklen Raum anzuschalten, um ihn abzulenken. Erst da habe er von ihr abgelassen.

Die Frau erstattete nicht sofort Anzeige

Vor diesem Vorfall hätten sich die beiden Kollegen eigentlich gut verstanden. „Er war ein Witzbold, ich hatte keine Angst vor ihm“, sagte die Frau, die bis heute unter den emotionalen Folgen der Attacke leidet. „Er hat mich furchtbar, furchtbar verletzt.“ Direkt nach dem Angriff vertraute sie sich Kollegen und Vorgesetzten an. „Sie hat die ganze Zeit geweint“, erinnert sich eine andere Mitarbeiterin des Wachdiensts.

Anzeige erstattete die 49-Jährige allerdings erst Monate später. Sie habe eigentlich gar nicht zur Polizei gehen wollen, gab die Frau vor Gericht zu Protokoll, sondern auf eine Entschuldigung seitens des Angeklagten gewartet. „Das hätte mir gereicht.“ Irgendwann sprach sie ihn auf die Tat an, woraufhin er den Angriff aber leugnete. „Dann bin ich doch zur Polizei gegangen.“

„Ich möchte ein ruhiges Leben führen“

Der 33-Jährige, ein gebürtiger Ägypter, der seit mehreren Jahren mit seiner Frau und seinen zwei kleinen Kindern im Kreis Böblingen wohnt, leugnete die Tat im Prozess. Er sei zu der Zeit, in der der vermeintliche Angriff stattgefunden habe – während einer Pause in der Nachtschicht – mit seinen Kollegen zusammen gewesen. Außerdem habe nicht er der Frau nachgestellt, vielmehr habe sie ihm eindeutige Avancen gemacht. Er habe aber abgelehnt, worüber die 49-Jährige verärgert gewesen sei. „Ich möchte ein ruhiges Leben führen. Ich brauche keine andere Frau.“

Diesen Beteuerungen glaubte der Vorsitzende Richter Werner Kömpf allerdings nicht – auch, weil er das Alibi nach den Zeugenaussagen der Kollegen des Mannes nicht für belastbar hielt und weil der 33-Jährige bereits einschlägig vorbestraft ist. Erst 2016 hatte Kömpf ihn wegen Beleidigung und Nötigung verurteilt. Damals hatte der Ägypter eine andere Frau auf ähnliche Weise gegen ihren Willen berührt und erst von ihr abgelassen, als sie sich mit einem Tritt in den Bauch des Mannes gewehrt hatte. Das Urteil lautete schließlich auf ein Jahr und sechs Monate Haft, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Außerdem muss der Angeklagte eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen und mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten.

Eine knappe Entscheidung

Die Entscheidung zugunsten einer Bewährungsstrafe sei „denkbar knapp gewesen“, sagte Kömpf. „Da muss man schon tief durchatmen.“ Weil der Angeklagte eine sehr ähnliche Tat so kurz nach der letzten Verurteilung begangen habe, falle dessen Kriminalitätsprognose auch nur mäßig günstig aus.

Noch mehr lastete Kömpf dem Angeklagten aber an, mit seiner Aussage über den vermeintlichen Wunsch der 49-Jährigen nach einer Affäre ihren Leumund beschädigt zu haben. „Das ist ein unmögliches Verhalten, das wirft ein ganz schlechtes Licht auf Sie.“ Der 33-Jährige sei offenbar nicht gewillt, die Rechte von Frauen zu respektieren. Auch Reue habe der Angeklagte nicht gezeigt, geschweige denn sich bei seinem Opfer entschuldigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.