Das Stuttgarter Landgericht, an dem zur zeit der Schlecker-Prozess verhandelt wird. Foto: dpa

Die Wirtschaftskammer hat die Anwälte der beiden Wirtschaftsprüfer und die Staatsanwaltschaft aufgefordert, bis zum 23. Mai ihre Schlussvorträge vorzubereiten. Den Angeklagten wird vorgeworfen, unstimmige Schlecker-Bilanzen abgenickt zu haben.

Stuttgart - Das Stuttgarter Landgericht will den Prozess gegen zwei frühere Wirtschaftsprüfer von Anton Schlecker rasch beenden. Die Wirtschaftsstrafkammer forderte die Anwälte der Angeklagten und die Staatsanwaltschaft auf, für den 23. Mai ihre Schlussvorträge vorzubereiten, wie Richter Roderich Martis am Mittwoch mitteilte. Möglicherweise wird aber ein Urteil hinfällig, wenn sich beide Seiten doch noch auf eine Einstellung des Verfahren gegen eine Geldauflage wegen geringer Schuld verständigen können.

Die Staatsanwaltschaft äußerte sich zunächst ablehnend. Die Vorwürfe seien keine Lappalie, sagte der Anklagevertreter.

Das Verfahren gegen die 43 und 60 Jahre alten Prüfer wird getrennt von den Vorwürfen gegen die Familie Schlecker weiterverhandelt. Den beiden Mitarbeitern der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY) wird vorgeworfen, Bilanzen für die Jahre 2009 und 2010 trotz Unstimmigkeiten abgenickt zu haben. Sie hatten die Vorwürfe zurückgewiesen.

Stille Beteiligung fälschlicherweise als Eigenkapital ausgewiesen?

Richter Martis wies darauf hin, dass der Verdacht gegen die beiden Männer nicht ganz ausgeräumt sei. Aber gleichzeitig gebe es für einen der beiden Anklagepunkte keine eindeutige Regelung. Bei den Wirtschaftsprüfern geht es unter anderem um die Frage, ob eine stille Beteiligung über 270 Millionen Euro von Schleckers Kindern fälschlicherweise als Eigenkapital ausgewiesen worden war. Eigenkapital wird zum Beispiel dann für ein Unternehmen wichtig, wenn Verluste ausgeglichen werden müssen - wie bei Schlecker vor der Insolvenz. Mit stillen Beteiligungen sind Anteile ohne Einfluss auf unternehmerische Entscheidungen gemeint.

Ein weiterer Streitpunkt ist, ob ein privates Darlehen aus dem Jahre 2008 über 50 Millionen Euro an Anton Schlecker von der Logistikfirma LDG, deren Gesellschafter seine Kinder waren, als Eigenkapital gewertet werden durfte. Schlecker führte seinen Milliardenkonzern als eingetragener Kaufmann und haftete mit seinem Privatvermögen auch für Verluste des Unternehmens. Am Rande des Prozesses wurde bekannt, dass Schlecker sich auch Geld bei Lidl-Gründer Dieter Schwarz geliehen hatte. Es ging um 30 Millionen Euro.