Der Richter sieht die illegale Partyteilnahme als erwiesen an. Foto: /Patricia Sigerist

Ein 28-Jähriger aus Rommelshausen will nur seinen Ersatzschlüssel bei den Eltern abgeholt haben – zwei Beamte sagen dazu anderes und das Gericht bestätigt den Strafbefehl zur Grillaktion im Mai.

Prozess - Obwohl er nochmals beteuerte, bei einer Balkon-Geburtstagsfete in Rommelshausen im vergangenen Mai nicht mit dabei gewesen zu sein, muss ein 28-Jähriger aus Kernen eine Geldbuße von 250 Euro bezahlen. Das hat das Waiblinger Amtsgericht jetzt bestätigt. Auch für alle anderen Beteiligten hatte es einen entsprechenden Strafbefehl gegeben. Die Aussagen der beiden Polizisten seien schlüssig, stellte der Richter Johannes Weigel nach dem zweiten Verhandlungstermin fest, bei dem es um den Verstoß gegen die Corona-Verordnungen ging. Den Beamten zufolge war der Sohn der Wohnungseigentümer als Gast bei dem Fest in der Kirchstraße dabei.