Es geschah in der Weihnachtsnacht in der Berliner U-Bahn: Sechs junge Männer stehen wegen versuchten gemeinschaftlichen Mordes an einem Obdachlosen vor Gericht. Foto: dpa

Es geschah in der Weihnachtsnacht: Sieben junge Flüchtlinge stehen seit Dienstag in Berlin wegen Mordversuchs an einem Obdachlosen in Berlin vor Gericht. Videos zeigen sie beim Versuch, ihn in der U-Bahn anzuzünden.

Berlin - Die Hände des Angeklagten E. zittern, als er sich zum Schutz gegen die Kameras eine Akte vors Gesicht hält. Sein Kumpel N. sitzt ihm wenig später gegenüber, er weint. Auch die fünf übrigen Gesichter sind ernst, ängstlich, sorgenvoll. Es sind eher Jungen als junge Männer, die seit Dienstagmorgen in Berlin vor Gericht stehen. Aber der Vorwurf, für den sie sich verantworten müssen, ist alles andere als ein Bubenstreich: Die Anklage für das, was sich in der Heiligen Nacht 2016 in einem Neuköllner U-Bahnhof ereignet hat, lautet auf versuchten Mord. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Die Beschuldigten im Alter zwischen 16 und 21 Jahren sind allesamt Flüchtlinge aus Syrien und Libyen. Sie sollen versucht haben, einen schlafenden Obdachlosen an der Haltestelle Schönleinstraße angezündet zu haben. In der Anklageschrift beschreibt der Staatsanwalt, wie sechs von ihnen spontan den Plan gefasst hätten, den Mann anzuzünden und ein siebter nichts dagegen unternahm. Der einzige, der in der Tatnacht schon erwachsen war, ist der 21 Jahre alte N.. Er gilt als der Haupttäter. Erst soll er ein Papier angezündet und auf die Tüte gelegt haben, auf die der wehrlose Mann seinen Kopf gebettet hatte. Über dem Kopf lag noch eine Decke. Als das Papier nicht brannte, wurde ein Taschentuch angezündet, um das Feuer zu entfachen. Die Tüte und der Rucksack darunter fingen schnell Feuer und die jungen Männer gingen weg. Nur weil Fahrgäste aus einer ankommenden U-Bahn die Flammen geistesgegenwärtig löschten, wurde der Mann nicht Opfer des Brandes.

Eine Frage von Leben oder Tod binnen Sekunden?

Der Staatsanwalt sieht hier einen bedingten Tötungsvorsatz. Das bedeutet, die Angeklagten hätten billigend in Kauf genommen, dass der 37-Jährige qualvoll verbrennt. Auf dem Gerichtsflur berichtet der Staatsanwalt von Versuchen bei der Bundesanstalt für Materialprüfung während der Ermittlungen: „Sekunden später hätte es zu einem großen Feuer kommen können.“ Auf die Frage, ob das Motiv für die Tat irgendetwas mit dem Schicksal der jungen Männer als minderjährige unbegleitete Flüchtlinge zu tun haben könnte, antwortet der Staatsanwalt, vielleicht insofern, als dass in der Weihnachtsnacht Lokale und Läden in der Stadt geschlossen gehabt hatten. Die Angeklagten hätten sich mutmaßlich gelangweilt und seien dann auf dumme Gedanken gekommen.

Von der Tat gibt es Videoaufnahmen, mithilfe derer die Täter schon am Tag nach der Tat festgenommen werden konnten. Die Bilder dokumentieren, wie die Angeklagten auf dem Bahnsteig stehen, sich nach der Tat der Überwachungskameras bewusst werden, dann ihre Kapuzen aufsetzen und weggehen. Die Skrupellosigkeit hatte zusammen mit der Information, dass es sich um Flüchtlinge handelt, auch politische Sprengkraft entfaltet. Die Öffentlichkeit war fassungslos über junge Männer, die aus einem Kriegsgebiet in Sicherheit kommen und die dann einen Menschen angreifen. Fünf der Täter waren als minderjährige alleinreisende Flüchtlinge zwischen 2014 und 2016 nach Berlin gekommen, einer mit seinen Eltern, der siebte war erwachsen.

Obdachlose werden häufig Opfer menschenverachtender Gewalt

Unabhängig von der Biografie der Angeklagten ist es allerdings kein Einzelfall, dass Obdachlose angegriffen oder angezündet werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe listet seit Jahren in einer Chronik die Fälle von Körperverletzung und Tötungsdelikten auf. Allein im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 17 Obdachlose getötet und 128 verletzt, häufig spielten demnach menschenverachtende Motive eine Rolle. Die Angeklagten im Prozess konnten am ersten Tag noch nicht aussagen, da sich das Gericht mit mehreren Anträgen der Verteidiger befassen musste. Der Anwalt des Hauptangeklagten kündigte eine Aussage seines Mandanten für kommenden Freitag an. Er bezeichnete den Vorwurf der Anklage, der Tod sei billigend in Kauf genommen worden, als „Unterstellung“.

Am ersten Verhandlungstag wurde auch eine schwere Ermittlungspanne offenkundig. Bei den Vernehmungen der Jugendlichen hatten die Ermittler weder Eltern noch Vormünder hinzugezogen. Dies führt nun dazu, dass die bei der Polizei gemachten Aussagen für das Gericht wertlos sind. Auch die vernehmenden Polizisten können nicht als Zeugen gehört werden. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.