Urteil im Prozess gegen Petry: Die 43-Jährige muss eine Geldstrafe zahlen. Foto: ZB

Wegen Falscheids muss die ehemalige Chefin der AfD, Frauke Petry, nun 6000 Euro Strafe zahlen. Ursprünglich war sie wegen Meineids angeklagt worden.

Dresden - Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry ist vor dem Landgericht Dresden wegen eines Falscheids zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die Richter sprachen die 43-Jährige am Dienstag des fahrlässigen Falscheids schuldig und verhängten eine Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro.

Ursprünglich war Petry wegen Meineids angeklagt. Die Staatsanwaltschaft ging im Laufe des Prozesses aber nicht mehr von einem vorsätzlichen Delikt aus.