Jürgen Resch und DUH-Anwalt Remo Klinger. Foto: Binkowski

Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim zweifelt an der Wirksamkeit des Luftreinhalteplans für Ludwigsburg. Die Deutsche Umwelthilfe kann wohl mit einem deutlichen Erfolg rechnen.

Mannheim/Ludwigsburg - Der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu den Diesel-Fahrverboten in Ludwigsburg am Dienstagmorgen ist überraschend eindeutig verlaufen. Das Gericht hat deutliche Zweifel daran geäußert, dass die Maßnahmen zur Luftreinhaltung ausreichen, um Fahrverbote zu verhindern. Der Richter Richard Rudisile stellte fest: „Die Grenzwerte sind deutlich überschritten.“ In vielen Punkten in der Verhandlung wurde deutlich, dass er die Argumentation der Ludwigsburger Stadtverwaltung und der Landesregierung Baden-Württembergs nicht nachvollziehen kann.

Der Anwalt der Stadt, Felix Rauscher, hielt dagegen. „Die Stadt und das Land haben alles getan, wozu sie verpflichtet waren.“ Gemessen auf hundert Metern entlang der Messstelle an der Friedrichstraße in Ludwigsburg würden die Grenzwerte jetzt schon eingehalten. Deswegen sei ein Fahrverbot völlig unverhältnismäßig. Jürgen Resch, Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, erklärte hingegen: „Am besten sollte ein Fahrverbot bereits am 29. Dezember verhängt werden.“ Das schriftliche Urteil wird in den kommenden Tagen erwartet.