Vor dem Landgericht Ravensburg wurde die Vergewaltigung einer Jugendlichen verhandelt. (Archivbild) Foto: dpa/Felix Kästle

Das Landgericht Ravensburg hat nach der Vergewaltigung einer 14-Jährigen im Kreis Biberach drei Männer verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die Männer die Jugendliche 2019 zunächst wehrlos gemacht und anschließend vergewaltigt hatten.

Ravensburg - Drei Männer machen eine 14-Jährige im November 2019 in Laupheim (Kreis Biberach) mit Alkohol und Drogen wehrlos, vergewaltigen sie nacheinander und überlassen sie anschließend sich selbst. So lief die Tat nach Überzeugung der Richter. Am Mittwoch hat das Landgericht Ravensburg die 19, 21 und 33 Jahre alten Beschuldigten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die beiden jüngeren syrischen Männer sollen dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Bei dem 19 Jahre alten Angeklagten sahen die Richter deutliche Reifeverzögerungen, weshalb er nach dem Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Der 33 Jahre alte Deutsche soll für drei Jahre und zehn Monate in Haft und wegen seiner Drogensucht in eine Entziehungsanstalt.

Die Tat geschah nach Angaben des Vorsitzenden Richters vor den Augen einer 13 Jahre alten Freundin des Opfers, die auch sexuell missbraucht wurde. Die Männer hatten zwar sexuelle Handlungen mit den Jugendlichen eingeräumt. Sie gaben jedoch an, dass diese einvernehmlich gewesen seien. Zudem hätten die Mädchen ihnen ihr Alter verschwiegen. „Das nehmen wir Ihnen nicht ab“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die 14-Jährige sei ihrem Erscheinungsbild und Verhalten nach eindeutig kindlich und habe eigenen Angaben zufolge ihr junges Alter auch genannt.

Durch Drogen und Alkohol besinnungs- und willenlos

Außerdem sei in der Tatnacht deutlich sichtbar gewesen, dass das Mädchen durch Drogen und Alkohol besinnungs- und willenlos gewesen sei. „Ihren Zustand haben alle wahrgenommen“, sagte der Richter. Die 14-Jährige sei in sexueller Hinsicht unerfahren gewesen. „Es ist völlig auszuschließen, dass sie einer solchen Orgie zugestimmt hätte.“ Dass die Männer sich nacheinander an der Jugendlichen vergangen und sie hinterher einfach „wie eine Ware“ zurückgelassen hatten, nannte der Richter „frauen- und menschenverachtend“.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor Haftstrafen zwischen knapp drei und rund vier Jahren gefordert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.