Gegen vier Männer wurde Anklage erhoben (Symbolbild). Foto: picture alliance / dpa/Patrick Pleul

Die Kinderlosigkeit einer Frau soll ein angeblicher Wunderheiler auf böse Geister zurückgeführt haben. Eine Woche wurde die Frau laut Anklage mit Salzwasser gequält - zuletzt mit einer tödlichen Dosis.

Berlin - Sie sollen eine 22 Jahre alte Frau mit Salzwasser in einer angeblichen Teufelsaustreibung gequält haben - mit tödlichen Folgen. In einem Fall von mutmaßlichem Exorzismus vor rund fünf Jahren hat am Montag am Berliner Landgericht der Prozess gegen vier Angeklagte begonnen.

Dem Ehemann, dessen Eltern und einem „islamischen Wunderheiler“ wird gemeinschaftliche Körperverletzung mit Todesfolge zur Last gelegt. Nach Verlesung der Anklage am Montag beantragte einer der Verteidiger die Aussetzung des Verfahren wegen der Corona-Pandemie. Das Gericht hat noch nicht über den Antrag entschieden.

Nach Erkenntnissen der Ermittler sollte die 22-Jährige mit einer gesundheitsschädlichen und zuletzt tödlichen Dosis Kochsalz im Wasser gegen ihre Kinderlosigkeit „behandelt“ werden. Die Angehörigen sollen dem Rat des Heilers (eines sogenannten Hodschas) folgend die 22-Jährige zwischen dem 30. November und 7. Dezember 2015 in einer Wohnung in Berlin-Tempelhof zu der vermeintlichen Kur gezwungen haben. Sie habe täglich eineinhalb Wasser, das mit bis zu 64 Gramm Kochsalz angereichert gewesen sei, zu sich nehmen müssen.

Opfer beugt sich dem Willen der Angeklagten

Dabei hätten die Angehörigen gewusst, dass die 22-Jährige an einer Vorerkrankung und zur Tatzeit zudem an einem fiebrigen Infekt litt, so die Anklage. Die junge Frau habe das Wasser wegen des üblen Geschmacks zunächst nicht trinken wollen. Sie habe sich aber dem Willen der Angeklagten gebeugt, die ihr suggeriert hätten, „es trage zur Reinigung des Körpers bei“.

Der 22-Jährigen sei es bereits kurz nach Beginn der „Trinksitzungen“ erkennbar schlechter gewesen, heißt es weiter in der Anklage. Herz, Gehirn und Nieren seien zunehmend durch die hohe Natriumdosis geschädigt worden. Sie starb am 7. Dezember 2015 nach erfolglosen Reanimationsversuchen an einer Lungenembolie und einem Hirnödem im Krankenhaus.

Angeklagten weißen Vorwürfe zurück

Die nicht inhaftierten Angeklagten stammen aus dem Libanon. Die drei Männer haben die deutsche Staatsbürgerschaft, die der 57-jährigen Frau ist nach ihren Angaben ungeklärt. Die 35- bis 58-Jährigen hätten im Ermittlungsverfahren geschwiegen oder die Vorwürfe zurückgewiesen, hieß es am Rande. Ein Verteidiger der angeklagten Frau beantragte die Aussetzung des Verfahrens. Wegen Vorerkrankungen bei einzelnen Beteiligten solle die Verhandlung angesichts der „dramatischen Corona-Lage“ zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden, verlangte der Anwalt.

Weitere Verteidiger schlossen sich dem Antrag an. Das Gericht will bis zum zweiten Prozesstag am 9. November darüber entscheiden.