Der Nachbarschaftsstreit mit gefährlicher Körperverletzung wird vor dem Amtsgericht Ludwigsburg verhandelt. (Symbolbild) Foto: dpa

Ein 80-Jähriger greift seinen Nachbarn in Möglingen mit einem Gipserbeil an und verletzt ihn schwer. Das Opfer soll den 80 Jahre alten Mann über längere Zeit mit Lärm belästigt haben, bis dieser die Nerven verlor.

Ludwigsburg - Der Saal E des Amtsgerichts Ludwigsburg ist leer: Verhandelt wird eine gefährliche Körperverletzung. Es geht um eine Attacke mit einem Beil. Der 80 Jahre alte Angeklagte schaut sich um, als der Staatsanwalt die Anklage verliest. Anschließend beginnt der Rentner, die Tat aus seiner Sicht zu schildern. Am Ende seiner Ausführungen antwortet er leise auf die Frage der Amtsrichterin, ob er sich schuldig bekenne: „Ich habe die Nerven verloren, und dann habe ich es getan, ich bin schuldig.“ Er wird zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Mit Gipserbeil angegriffen

Dem 80-Jährigen wird vorgeworfen, seinen 78 Jahre alten, gehbehinderten Nachbarn im Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses in Möglingen mit einem handlichen Gipserbeil angegriffen und dabei schwer am linken Knie verletzt zu haben. Laut dem Bericht der behandelnden Ärzte ging die Schnittwunde bis auf den Knochen des Kniegelenks und musste mit mehreren Stichen genäht werden. Das Opfer wurde erst nach fünf Tagen aus dem Krankenhaus entlassen.

Vorangegangen seien der Gipserbeil-Attacke laut dem Angeklagten langjährige Schikanen seines Nachbarn. „Unsere Wohnungen liegen genau nebeneinander, er klopft jeden Abend zwischen 22 Uhr und Mitternacht gegen die Wand. Dabei erschrecke ich mich immer sehr“, gibt der 80 Jährige zu Protokoll. Alles Reden hätte nichts genützt, die Belästigungen des 78-jährigen Nachbarn hätten nicht aufgehört, erklärt der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin. „Dann sind mir an dem Tag einfach die Nerven durchgegangen, als ich meinen Nachbarn auf dem Flur gesehen habe“, gibt der 80-Jährige zu. Er sei zurück in seine Wohnung, habe sich mit dem Gipserbeil bewaffnet und trat damit seinem Opfer entgegen.

Opfer kann sich die Attacke nicht erklären

Der 78-Jährige ist sich jedoch keiner von ihm verursachten nächtlichen Ruhestörung bewusst. Auf die Frage des Staatsanwaltes, warum der Angeklagte ihn angegriffen haben könnte, kann sich das Opfer die Attacke nicht erklären, er habe nie gegen die Wand seiner Wohnung geklopft. Die Stimmung zwischen den beiden sei aber schon lange angespannt gewesen. „Ich habe mich in der Gegenwart meines Nachbarn nie sicher gefühlt, er hat mich schon mehrmals bedroht“, erzählt das Opfer vor Gericht. „Bei der Attacke habe ich versucht, ihn mit den Füßen abzuwehren, da ich im Rollstuhl sitze, konnte ich ihn so auf Distanz halten. Von der Wunde am Knie habe ich zuerst gar nichts gemerkt“, führt der 78-Jährige aus.

Sieben Monaten Haft auf Bewährung

Der 80-Jährige wird vom Amtsgericht in Ludwigsburg zu sieben Monaten Haft, die zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, und 1500 Euro Geldstrafe verurteilt. Strafmindernd wirkt sich laut der Amtsrichterin sein frühes Geständnis sowie sein hohes Alter aus. Auch die lange Vorgeschichte im Nachbarschaftsstreit sei berücksichtigt worden. Das Gericht konnte nicht klären, ob die Klopfgeräusche in dem Haus wirklich zu hören waren.