Flugblätter fliegen auf die Abgeordneten im Landtag herab. Foto: dpa

Eine Protestaktion von Klimaschützern vor knapp einem Monat im Landtag von Baden-Württemberg hat ein juristisches Nachspiel. Den sechs mutmaßlichen Störern drohen empfindliche Strafen.

Stuttgart - Gegen sechs Klimaaktivisten, die am 17. Juli im baden-württembergischen Landtag Flugblätter von der Besuchertribüne in den Saal hinab geworfen und eine Plenarsitzung gestört haben, wird jetzt doch ermittelt. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Heiner Römhild, unserer Zeitung bestätigte, läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans.

Denn wer gegen die Anordnungen über Sicherheit und Ordnung im Gebäude oder auf dem Grundstück eines Gesetzgebungsorgans verstößt und dadurch dessen Tätigkeit hindert oder stört, begeht eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Laut Römhild prüft die Staatsanwaltschaft nun, ob bei der Flugblatt-Aktion eine erhebliche Störung des parlamentarischen Betriebs vorlag. Sollte es nur eine einfache Störung gewesen sein, kann die Protestaktion auch als Ordnungswidrigkeit mit einer Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Verdächtige kommen zum Teil aus Kreis Calw

Nach Informationen unserer Zeitung liegen der Polizei bislang zwar die Namen der sechs mutmaßlichen Täter durch eine Liste mit den angemeldeten Besuchern vor – nicht aber alle Identitäten und Adressen. Zum Teil kommen sie aus dem Landkreis Calw. Dass nicht mehr bekannt ist, liegt auch an Landtagsdirektor Berthold Frieß (Grüne). Er unterband, dass die Polizei die Störer aus dem Parlamentsgebäude begleitet und deren Personalien aufnimmt. Ein Sprecher der Landtagsverwaltung begründete die Entscheidung damals damit, dass die Gruppe auf Aufforderung gegangen sei und sich nicht widersetzt habe.

Die Landtagsverwaltung hatte die strafrechtliche Relevanz direkt nach dem Vorfall offenkundig nicht auf dem Schirm gehabt. Jetzt wollten Frieß und die Landtagsverwaltung mit Blick auf die laufenden Ermittlungen offiziell „keine Auskunft“ mehr erteilen.