Persönliche Gegenstände von Popstar Madonna werden versteigert. Foto: AFP

Den Kampf gegen die Versteigerung persönlicher Gegenstände hat Madonna verloren. Jetzt hat sich einer ihrer Mitarbeiter in die laufende Auktion eingemischt – und Demobänder veröffentlicht.

Los Angeles - Aus Protest gegen eine umstrittene Versteigerung von rund 70 Erinnerungsstücken von Madonna hat ein langjähriger Mitarbeiter der US-Pop-Diva Demoaufnahmen erfolgreicher Hits auf den Online-Dienst YouTube hochgeladen. Patrick Leonard erklärte, mit dem Schritt wolle er den Verkauf der Audioaufnahmen bei der Auktion in New York verhindern. Madonna hatte sich zwei Jahre lang gegen die Versteigerung gewehrt, war aber im Juni vor einem Berufungsgericht in New York endgültig gescheitert.

„Es ist nicht in Ordnung, dass jemand Profite mit etwas machen will, an dessen Erschaffung er nicht beteiligt war“, schrieb Leonard auf seiner Facebook-Seite. 

Neben Kassetten mit frühen Aufnahmen von Hits wie „Like a Prayer“ wird bei der Auktion im New Yorker Auktionshaus Gotta Have Rock and Roll auch ein Trennungsbrief der 1996 ermordeten Rap-Legende Tupac Shakur versteigert. Das Minimalgebot für den Brief liegt bei 100.000 Dollar (knapp 90.000 Euro). Das bislang höchste Gebot für einen der Audioträger mit Demoversionen liegt bei 1283 Dollar. Bieter haben noch zwei Tage Zeit, ihre Gebote einzureichen. 

2017 wurde eine Auktion noch gestoppt

Gotta Have Rock and Roll veranstaltet die Auktion gemeinsam mit Madonnas früherer Beraterin Darlene Lutz, mit der sich die Sängerin 2003 überworfen hat. 

2017 hatte ein Richter noch eine geplante Auktion mit 22 Erinnerungsstücken von Madonna gestoppt. Die Tatsache, dass sie mit ihrem Erfolg auch berühmt geworden sei, schließe ihr „Recht auf Privatsphäre“ nicht aus - höchst persönliche Gegenstände inbegriffen, hatte die 60-jährige Pop-Diva damals erklärt. Das New Yorker Berufungsgericht befand jedoch im vergangenen Monat, die dreijährige Frist zur Rückerlangung der Stücke sei bereits abgelaufen.

Gotta Have Rock and Roll verurteilte Leonards Protestaktion mit Verweis auf das Urteil des Berufungsgerichts vom Juni. Die Erklärungen des Mitarbeiters seien „falsch und verleumderisch“. Die Kassetten würden lediglich als Sammlerstücke verkauft. „Das Urheberrecht ist nicht inbegriffen“, betonte das Haus.