Ist die Heizung kaputt, wird das schnell unangenehm. Doch was tun als Mieter? Foto: dpa

Eine kaputte Heizung oder ein zersprungenes Fenster können gerade im Winter schnell unangenehm werden. Doch wer beauftragt die Handwerker – und wie schnell muss etwas passieren? Wir erklären, wie Mieter richtig reagieren.

Düsseldorf - Ein zersprungenes Fenster oder ein undichtes Dach, kein warmes Wasser oder gar ein Totalausfall der Heizung: Wenn mit der Wohnung oder dem Haus etwas nicht in Ordnung ist, dann leiden die Bewohner im kalten Herbst und Winter besonders darunter. Viele Mieter sind dann unsicher, ob sie auf Rechnung des Vermieters Handwerker beauftragen dürfen.