Plenarsitzung im baden-württembergischen Landtag: Zur Zeit gibt es 143 Abgeordnete. Es sind 106 Männer und 37 Frauen Foto: dpa

Die Reform des Landtagswahlrechts ist heftig umstritten. Hier debattieren zwei Politikprofessoren aus Baden-Württemberg, Hans-Georg Wehling und Joachim Behnke, über die Vor- und Nachteile.

Stuttgart - Die von Grün-Schwarz im Koalitionsvertrag vor knapp zwei Jahren vereinbarte Reform des Landtagswahlrechts hat in den letzten Tagen zu hitzigen Debatten geführt – innerhalb der CDU, deren Fraktion sich gegen eine Überarbeitung stemmt, aber auch zwischen den anderen Parteien. Anders als bei der Bundestagswahl und in vielen anderen Bundesländern hat der Wähler im Südwesten bei der Landtagswahl nur eine einzige Stimme.

Damit wird zum einen ein Direktkandidat in einem Wahlkreis gewählt. Die Stimme wird aber zugleich für die proportionale Sitzzuteilung einer Partei im Landtag gezählt.

Würde eine Reform den Frauenanteil im Parlament erhöhen?

Im Frühjahr 2016 haben Grüne und CDU in ihrem Koalitionsvertrag geschrieben: „Damit der Landtag die baden-württembergische Gesellschaft künftig in ihrer ganzen Breite besser abbildet, werden wir ein Personalisiertes Verhältniswahlrecht mit einer geschlossenen Landesliste einführen.“ Weiterhin hätte der Wähler nur eine Stimme, weiterhin würden Direktkandidaten gewählt. Aber bei der Zuteilung der Zweitmandate käme eine Listenkomponente hinzu: diese Liste mit Kandidaten könnte von den Parteien landesweit oder in Bezirken aufgestellt werden.

Ist ein höherer Einfluss der Parteien auf die Kandidatenauswahl sinnvoll? Würde eine Reform den Frauenanteil im Parlament erhöhen? Zwei Politikprofessoren aus Baden-Württemberg, Hans-Georg Wehling und Joachim Behnke, debattieren hier über die Vor- und Nachteile eines geänderten Wahlrechts.