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Mit einem Beitragsentlastungstarif können Kunden einer privaten Krankenversicherung ihren Beitrag im Alter senken. Doch nicht für jeden lohnt sich eine solche Zusatzzahlung.

Stuttgart - Jetzt mehr zahlen, um später einen niedrigeren Beitrag zu leisten: Dieser Grundgedanke steckt hinter dem Beitragsentlastungstarif privater Krankenkassen. Einen solchen Tarif kann man bei der eigenen Gesellschaft hinzuzuversichern. In der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift „Finanztest“ hat die Stiftung Warentest die Angebote von 22 Versicherern näher betrachtet. Für den Vergleich sind die Tester von einem 40-jährigen Modellkunden ausgegangen, der durch den Abschluss des Tarifs später um monatlich 100 Euro entlastet werden möchte.

Wer privat krankenversichert und selbstständig oder angestellt ist, sollte möglichst Kapital ansparen, um die Kassenbeiträge auch im Alter weiter zahlen zu können. Denn im Gegensatz zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherungen sinken die der privaten Anbieter im Rentenalter nicht mit dem nun niedrigeren Einkommen. Mit einem Beitragsentlastungstarif sind sie dann immerhin etwas niedriger. Als größten Vorteil der Zusatzzahlung sehen die Tester die unkomplizierte Handhabung dieser Form des Sparens an: Der Versicherer bucht alle monatlichen Beiträge zusammen ab und verrechnet später die Entlastung mit dem dann zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrag. Manchen Menschen helfe dies, sich selbst zu disziplinieren: Das Geld könne nicht mehr für anderes ausgegeben werden.

Sehen Sie außerdem im Video: Wie sorgt man richtig für’s Alter vor? Der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Niels Nauhauser gibt Tipps.

Arbeitnehmer tragen den größten Nutzen

Einen Beitragsentlastungstarif kann man nur zu seinem Hauptvertrag in der privaten Krankenversicherung hinzubuchen. Den größten Nutzen eines solchen Tarifs tragen Arbeitnehmer davon: Denn sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss ihres Arbeitsgebers zum Krankenversicherungsbeitrag. Dieser darf die Hälfte der tatsächlichen Beiträge allerdings nicht übersteigen. Maximal beträgt der Zuschuss derzeit 317,55 Euro im Monat, das entspricht der Hälfte des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenkasse. Ist die Summe mit dem halben eigenen Krankenversicherungsbeitrags noch nicht ausgeschöpft, so bezuschusst der Arbeitgeber auch Beiträge für ebenfalls privat versicherte Kinder – oder eben für einen Entlastungstarif.

Allerdings ist die tatsächliche Entlastung deutlich geringer, als es zunächst scheint: Versicherte müssen nämlich für einen Beitragsentlastungstarif lebenslang weiter zahlen. Bei einer Kündigung kommen die angesparten Mittel der Beitragsbegrenzung im Haupttarif zugute. Nur in einzelnen Tarifen verlieren Kunden ihr eingezahltes Geld, wenn ihr Vertrag weniger als drei oder fünf Jahre bestand. Mehr Sicherheit bieten unter Umständen andere Vorsorgemöglichkeiten wie eine klassische private Rentenversicherung oder Banksparen mit anschließender privater Sofortrente. Am besten ist es nach Ansicht der Warentester jedoch, mehrere Vorsorgewege zu kombinieren.