Wie ist der Rechteinhaber von Redtube an die IP-Adressen der Nutzer gelangt? Foto: dpa

Wie der Rechteinhaber des Pornostreams Redtube an die IP-Adressen der Nutzer ermittelt hat, liegt weiterhin im Dunkel. Experten haben den Verdacht, dass dabei getrickst wurde.

Wie der Rechteinhaber des Pornostreams Redtube an die IP-Adressen der Nutzer ermittelt hat, liegt weiterhin im Dunkel. Experten haben den Verdacht, dass dabei getrickst wurde.

Berlin - Nach der Abmahnwelle gegen Nutzer der Porno-Website Redtube bleibt es weiter unklar, wie der Rechteinhaber The Archive AG an die Internet-Adressen der abgemahnten Nutzer gelangt ist. Dies sei offenbar auf nicht legalem Weg geschehen, vermuten derzeit verschiedene Fachmedien und gehen entsprechenden Indizien nach. Erfahrungsberichte belegten, dass die Nutzer mit Hilfe eines Skripts zunächst auf eine andere Website weitergeleitet worden seien, wo die jeweiligen IP-Adressen aufgezeichnet wurden, berichtet etwa das Fachportal „Golem“.

„Viele Indizien sprechen (...) für eine Vorgehensweise, die in den strafrechtlichen relevanten Bereich reicht und zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt“, schreibt auch „heise online“. Erfahrungsberichte von Betroffenen in den Foren von „Golem“, „Chip“, „heise online“ und anderen Portalen beschrieben, dass ihr Rechner beim Aufrufen der Redtube-Seite zuvor auf andere Websites umgeleitet worden sei. Dort seien vermutlich dann die Zugriffsdaten registriert und gespeichert worden. Anschließend sollen die Nutzer auf die ursprünglich angewählte Streaming-Site von Redtube weitergeleitet worden sein.

Fragen und Antworten: Was tun, wenn Post vom Anwalt kommt?

Sollten diese Berichte zutreffen, würde das bedeuten, dass die Rechteinhaber oder deren „Ermittler“ gezielt deutschen Traffic zu ihrer gefälschten Proxy-Seite geleitet habe, folgert „heise online“. Dort seien dann die IP-Adressen erfasst und dann nichts ahnende Nutzer zu Redtube.com weitergeleitet worden. „Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert.“

In der vergangenen Woche waren Zehntausende Nutzer wegen des Abrufs von Sexvideos von der Rechtsanwaltskanzlei U+C abgemahnt und aufgefordert worden 250 Euro zu bezahlen. Bislang äußerte sich der Rechteverwerter nicht zu der Frage, wie die IP-Adressen der Nutzer ermittelt worden waren.