In Schüler-Chatgruppen und unter Jugendlichen wird immer häufiger kinder- und jugendpornografisches Material geteilt. Foto: dpa/Silas Stein

In der Schülergruppe, unter Freunden, aber vor allem auch in größeren Chat-Gruppen wird immer häufiger mehr geteilt als nur witzige Smileys. Pornos und Gewaltszenen, oft auch rassistische Witze machen die Runde. Das ist strafbar, warnt die Polizei.

Heilbronn - Bing. Wieder eine Nachricht. Irgendein Internetchat, vielleicht nur ein Smiley oder ein unverfängliches „Wie geht’s?“ von der besten Freundin. Vielleicht aber auch ein erster Schritt hin zu jeder Menge Ärger. Mit der Polizei, mit dem Anwalt, den Eltern, wer weiß?

Denn viele Jugendliche nutzen zwar zum Beispiel die Social-Media-Anwendung WhatsApp, um mit ihren Freunden zu kommunizieren. Aber nur wenige von ihnen wissen auch, dass sie sich strafbar machen, wenn sie etwa in Schüler-Chatgruppen Pornofotos oder Nazifilme erhalten oder weiterleiten. Die Zahlen steigen, warnt die Polizei. Und verantwortlich sind keineswegs nur die Kinder und Jugendlichen.

„Was da auf uns zurollt, ist eine Welle von Strafverfahren“, sagt Kriminalhauptkommissar Dieter Ackermann vom Heilbronner Haus des Jugendrechts. „Und es betrifft die ganze Gesellschaft, weil es in allen Schichten Kinder gibt.“ Nach seiner Einschätzung haben bereits 80 Prozent der Kinder und Jugendlichen Kontakt zu strafrechtlich relevanten Inhalten gehabt - und immer häufiger muss die Polizei eingreifen. 

Die Zahl der Tatverdächtigen steigt

Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik stieg die Zahl der Tatverdächtigen unter 21 Jahren bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im vergangenen Jahr um 46 Prozent auf 2063. „Das liegt insbesondere an der enormen Zunahme von Fällen im Bereich der Verbreitung pornografischer Schriften sowie dem Verbreiten, Erwerb, Besitz und Herstellen von Kinderpornografie“, heißt es in der Statistik.

Besorgniserregend ist laut Ackermann, dass sich vor allem Kinder und Jugendliche etwa in WhatsApp-Gruppen oder auf Social-Media-Plattformen aufhalten, in denen sich in extremen Fällen bis zu 10 000 weitere Teilnehmer eingebucht haben. „Stellt einer dieser Teilnehmer zum Beispiel ein kinderpornografisches Bild ein, verbreitet er dies im Sinne des Strafgesetzbuchs.“ Da mache ein Unvernünftiger Hunderte oder sogar Tausende schnell zu Betroffenen.

Denn Gruppenmitglieder seien „juristisch im Besitz der Datei, und dann gibt’s kein Zurück mehr“, erklärt Stefan Schwab vom Polizeipräsidium Heilbronn. „Und Kinderpornografie, extreme Meinungen und Volksverhetzung sind in großen Gruppen oft nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel.“

Jugendliche sind sich ihrer Lage nicht bewusst

Nach den Erfahrungen des Landeskriminalamts sind sich die meisten Jugendlichen ihrer Lage nicht bewusst: Sie haben kaum Unrechtsbewusstsein, wenn es um Bildmaterial geht. „Sie sehen das Opfer hinter dem Bild nicht, sondern nur die „atemberaubende“ Botschaft des Bildes an sich“, sagt ein LKA-Sprecher in Stuttgart. Hier müssten Kinder und Jugendliche stärker aufgeklärt werden.

Das Problem beginnt also nicht in der Gruppe, sondern zu Hause. Doch nach den Erfahrungen des Leiters des Hauses des Jugendrechts ist die Kontrolle der Eltern immer weniger vorhanden: „Viele Eltern erkennen die Tragweite nicht“, sagt Ackermann. „Aber sie sind bei diesem Thema maßgeblich.“

Es muss Abstufungen geben

Strafrechtlich verantwortlich sind Jugendliche erst ab ihrem 14. Geburtstag. Wer jünger ist, gilt laut Strafgesetzbuch als schuldunfähig und kann nicht bestraft werden. Nach Ansicht der Experten ist die gesetzliche Grundlage aber nicht differenziert genug. „Da müsste es Abstufungen geben“, sagt Ackermann. „Denn wenn zum Beispiel ein 15-Jähriger einem zwei Jahre jüngeren Mädchen in Deutschland ein Bild mit pornografischem Inhalt schickt, dann wird das - genau genommen - als sexueller Missbrauch von Kindern gewertet.“ Es müsse Abstufungen geben bei der Behandlung dieser Fälle.

Der Kölner Medienrechtler und Anwalt Christian Solmecke empfiehlt, kinder- oder jugendpornografisches Material in WhatsApp-Gruppen nach Erhalt unverzüglich zu löschen. „Keinesfalls sollte man selbst die Bilder weiterverbreiten“, warnt er. Geahndet werden könnten alle Inhalte, die gegen Gesetze verstoßen, darunter auch Volksverhetzung, der Aufruf zu Straftaten, die Leugnung des Holocaust und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole. Die Polizei rät Eltern zudem, Kinder im Umgang mit digitalen Medien anzuleiten und zu begleiten.