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Polizei, Feuerwehr und Justiz müssen künftig bis 62 arbeiten, erhalten aber zwei Tage mehr Urlaub.

Stuttgart - Die Landesregierung ist hart geblieben. Im Zuge der geplanten Dienstrechtsreform müssen auch Polizisten, Berufsfeuerwehrleute und Mitarbeiter des Justizvollzugsdienstes ab 2011 eine längere Lebensarbeitszeit hinnehmen. Die Umstellung geschieht monatsweise, am Ende wird für diese Gruppen eine Lebensarbeitszeit von 62 Jahren stehen. Das verlautete am Montag nach der Anhörung der Verbände im Innenministerium. Bis zuletzt hatten die Gewerkschaften darauf gehofft, die Arbeitszeitverlängerung für diese drei Gruppen von 60 auf 62 Jahre verhindern zu können.

Vor allem die Polizeigewerkschaften hatten vehement gegen die Pläne der CDU-FDP-Koalition protestiert und davor gewarnt, die Polizisten gerade im Schichtdienst zusätzlich zu belasten. Erst vor wenigen Tagen hatte der Landesverband der Deutschen Polizeigewerkschaft unter dem Motto "Wie protestbereit sind unsere Mitglieder?" die Polizisten in einer internen Fragebogenaktion aufgefordert, ihre Meinung zu äußern. Sobald das Ergebnis vorliege, werde über Protestaktionen entschieden, hatte Gewerkschafts-Geschäftsführer Dieter Hoffmann angekündigt: "Unsere Kollegen sind sauer. Die Stimmung ist schlecht."

Daran dürfte sich nun erst recht nichts ändern. Rüdiger Seidenspinner, Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, bestätigte am Montag auf Anfrage unserer Zeitung, dass die Landesregierung in der Anhörung an ihrem Ziel festgehalten habe, die bisher geltende Sonderaltersgrenze aufzuheben. "Wir halten das nach wie vor für den falschen Weg", sagte Seidenspinner und verwies auf Studien in Rheinland-Pfalz, wo durch ähnliche Schritte die "eingeschränkte Dienstfähigkeit" rasant zugenommen habe. "Ich verstehe nicht, warum Baden-Württemberg nun denselben Fehler machen will."

Aus Sicht der Gewerkschaften bleibt der Lichtblick, dass das Land im Gegenzug zur längeren Lebensarbeitszeit den Beschäftigten im Schichtdienst künftig sechs statt bisher vier Zusatzurlaubstage pro Jahr gewähren will. Die stellvertretende DGB-Landesvorsitzende Marion von Wartenberg sagte, der Gesetzentwurf zur Dienstrechtsreform berge "Licht und Schatten". Einerseits sei es gelungen, durchzusetzen, dass Mitglieder dieser drei Berufsgruppen auch künftig mit 60 Jahren und ohne Abschläge in Pension gehen könnten, wenn zuvor ein Amtsarzt die Dienstunfähigkeit festgestellt habe. Andererseits seien die sechs Millionen Euro, die das Land für die Gesundheitsprävention bereitstellen will, nicht ausreichend.

Nach dem Ende der Anhörung geht der Gesetzentwurf zur gesamten Dienstrechtsreform nun in die parlamentarische Beratung. Die Planung sieht vor, dass die Reform Anfang 2011 in Kraft tritt. Die Kernpunkte: Die Staatsdiener müssen künftig zwar bis 67 Jahre arbeiten, im Gegenzug gibt es aber familienfreundlichere Arbeitszeiten, mehr Zeit für die Betreuung von Kindern und kranken Angehörigen, der Wechsel in die Privatwirtschaft wird erleichtert, und die Besoldung wird verbessert. Allein dafür stellt das Land rund 40 Millionen Euro zur Verfügung.