Viele Autos sollen die HU-Plakette zu Unrecht bekommen haben Foto: dpa

Derzeit entschädigt das Verkehrsministerium Autofahrer aus der Region, die wegen eines kriminellen Prüfingenieurs ihre Autos zur Nachuntersuchung bringen mussten. Jetzt landet bereits der nächste Fall vor Gericht. Und wieder geht es um schrottreife Fahrzeuge.

Stuttgart/Calw - Die Ermittlungen haben lange gedauert, Jahre sogar. Kein Wunder – angesichts der Dimensionen. 39 000 Fahrzeugen soll ein selbstständiger Prüfingenieur innerhalb von drei Jahren die Plakette der Hauptuntersuchung (HU) verliehen haben. Fachleute gehen davon aus, dass pro Jahr guten Gewissens und mit gründlicher Überprüfung rund 5000 möglich sind. Es stand also von Anfang an der Verdacht im Raum, der Mann aus dem Landkreis Calw habe deutlich mehr Autos begutachtet, als überhaupt machbar ist. Das geht nur, wenn man die Plakette im Eilverfahren und ohne Überprüfung vergibt.

Jetzt sind die Ermittler der Tübinger Staatsanwaltschaft zum Ende gekommen. Letztendlich erheben sie Anklage in 19 Fällen, die sie für nachweisbar halten. Der Vorwurf lautet auf Falschbeurkundung im Amt, denn die HU ist eine hoheitliche Aufgabe im Namen des Landes. Hinzu kommen Urkundenfälschung und Steuerhinterziehung. Wegen letzterem Vergehen wird für das Verfahren, das noch nicht terminiert ist, eine Wirtschaftsstrafkammer am Stuttgarter Landgericht zuständig sein.

Der Mann soll sich mit den Prüfungen im Schnellverfahren nicht nur bereichert haben. Schwerwiegender ist für die Ermittler die Gefahr, der die Allgemeinheit durch die mutmaßlichen Taten ausgesetzt gewesen sein soll. Denn der Verdacht liegt nahe, dass dadurch zahlreiche schrottreife Autos eine Plakette erhalten haben und auf der Straße geblieben sind. „Das ist ein erheblicher Vorwurf“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft unserer Zeitung.

Der Fall erinnert an mehrere andere in den vergangenen Jahren. Der größte davon ist ebenfalls in Stuttgart verhandelt worden. Ein selbstständiger Prüfingenieur wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, weil auch er zahlreichen Fahrzeugen die HU-Plakette ohne Prüfung verliehen haben soll. Er hat sich dabei bestechen lassen und mit mehreren Werkstattbetreibern in der ganzen Region zusammengearbeitet, die zum Teil ebenfalls verurteilt worden sind. 8500 Autofahrer mussten nach den Ermittlungen mit ihren Autos zu einer Nachprüfung. Damals wurde festgestellt, dass die Hälfte davon erhebliche Mängel aufwies.

Anders als im damaligen Fall gibt es diesmal offenbar keinen Vorwurf der Bestechlichkeit. Mutmaßlich hat der Mann also kein Geld von Autofahrern oder Werkstattbetreibern genommen, damit die Autos reibungslos durch die Prüfung kommen. Offenbar ging es darum, möglichst schnell möglichst viele Fahrzeuge durchzuschleusen, um mehr Geld zu verdienen. Das war in diesem Fall auch deshalb unkompliziert, weil der Prüfingenieur die Taten in seiner eigenen Werkstatt begangen haben soll.

Die beiden Fälle ähneln sich auch noch aus einem anderen Grund: Beide Prüfer waren als Selbstständige für die kleine Karlsruher Gesellschaft für technische Sicherheitsprüfungen (GTS) unterwegs – genauso wie mehrere andere Prüfingenieure, gegen die verschiedene Staatsanwaltschaften bereits ermittelt haben. Die GTS hat jegliche Verantwortung für die Fälle stets zurückgewiesen und entgegen Aussagen der Konkurrenz betont, sie verfüge über ausreichende Überwachungsmaßnahmen. Telefonisch war das Unternehmen nicht zu erreichen.

Beim Land, das für die Zulassung und Überwachung der Prüfgesellschaften zuständig ist, heißt es, die GTS stehe unter besonderer Beobachtung. Weitere Fälle außer den jetzt bekannten verzeichne man allerdings bisher nicht, sagt ein Sprecher des Verkehrsministeriums. Deshalb steht ein Entzug der hoheitlichen Aufgaben derzeit auch nicht zur Debatte.

Das Ministerium ist ohnehin noch mit dem früheren Fall des in Stuttgart bereits verurteilten Prüfingenieurs beschäftigt. Die gut 50 Euro, die die 8500 betroffenen Autofahrer jeweils für die Nachprüfung bezahlen mussten, können sie sich nämlich vom Land zurückholen. Anfang Dezember hat das Verkehrsministerium mit der Auszahlung begonnen. „Zwischenzeitlich haben 310 Fahrzeughalter Ansprüche angemeldet“, sagt der Sprecher. In 287 Fällen habe man die Kosten bereits erstattet, in den restlichen seien noch Formalitäten zu klären. Man gehe bisher davon aus, etwa 16 000 Euro aufwenden zu müssen. Diese Summe könnte allerdings noch steigen, wenn sich weitere Betroffene beim Ministerium melden.

Auf diesen Kosten will das Land nicht sitzen bleiben. Das Verkehrsministerium hat sie bereits bei der GTS eingefordert. Die allerdings will nicht zahlen, weil sie bei sich kein Verschulden sieht. Das Ministerium hat deshalb beim Landgericht Karlsruhe eine Feststellungsklage erhoben, die die Ansprüche klären soll. Eine Entscheidung ist dort jedoch noch nicht erfolgt.

Wann der neue Fall aus dem Landkreis Calw vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt wird, ist laut einer Sprecherin noch offen. Da der Prüfingenieur nicht in Haft sitzt, gilt er nicht als vordringlich. Es könnte deshalb bis zur zweiten Jahreshälfte dauern, bis der Prozess beginnt.