Ab zur Hauptuntersuchung: Für betrogene Autofahrer beginnt die Prozedur von vorn. Foto: dpa

Autofahrer, die erneut zur Hauptuntersuchung müssen, können hoffen, nicht selbst bezahlen zu müssen.

Stuttgart - Für die mindestens 8500 Autofahrer, die dem betrügerischen Prüfingenieur zum Opfer gefallen sind und nun erneut zur Hauptuntersuchung müssen, stellt sich die Kostenfrage. Sie müssen den Gang zum Tüv bezahlen – selbst dann, wenn keine Mängel festgestellt werden sollten. „Es gilt zunächst die aktuelle Preisliste“, heißt es beim Tüv Süd in München, „alles andere müssen die Betroffenen danach zivilrechtlich klären.“

Vielleicht aber auch nicht. Derzeit verhandelt der ADAC Württemberg über eine Lösung. „Bei uns kommen laufend Anfragen von Autofahrern. Wir sind dran, gemeinsam mit dem Verkehrsministerium eine verbraucherfreundliche Lösung zu finden, und warten täglich auf ein Ergebnis“, sagt Harry Kellner, Leiter des Bereichs Fahrzeugtechnik. Die könnte nach Meinung des Automobilclubs so aussehen, dass das Land direkt mit dem Tüv die Gebühren abrechnet.

Kellner geht davon aus, dass die meisten Autofahrer von dem Betrug nichts wussten. Auf manche könnten deshalb erhebliche Probleme zukommen, wenn ihr Fahrzeug bei der neuerlichen Untersuchung nicht durchkommt. Wenigstens die Kosten dafür sollten deshalb nicht beim Verbraucher hängen bleiben, sagt der ADAC-Experte: „Die Prüfungsorganisationen sind der verlängerte Arm des Landes und bekommen von dort auch die Genehmigung. Deshalb muss das Land geradestehen.“

Verkehrsministerium verweist an Prüfunternehmen

Beim Verkehrsministerium klingt die Antwort auf die Finanzfrage deutlich zurückhaltender. Dort verweist man auf das betroffene Prüfunternehmen. „Zwar haftet bei Amtspflichtverletzungen, die von betrauten Prüfingenieuren begangen werden, das Land Baden-Württemberg, die GTS hat jedoch im Rahmen ihrer Anerkennung als Überwachungsorganisation das Land von jeglichen Ansprüchen Dritter freigestellt“, sagt ein Sprecher. Betroffene Autofahrer sollten sich deshalb mit Haftungsansprüchen an die GTS wenden. Sofern das keinen Erfolg habe, könne man sich aber „selbstverständlich mit den Forderungen an das Land Baden-Württemberg wenden“. Man werde sie dann an die GTS weiterleiten. Diese Empfehlungen sollen auch schriftlich an die Zulassungsbehörden gehen.

Der ADAC bezweifelt freilich, dass die GTS überhaupt in der Lage ist, die Forderungen mehrerer Tausend Autofahrer zu bedienen. Die Kosten für die neuerliche Hauptuntersuchung dürften insgesamt bei rund einer halben Million Euro liegen.

Spannend ist auch die Frage nach dem Versicherungsschutz. Es ist anzunehmen, dass diverse Fahrzeuge, die eigentlich nicht mehr verkehrstüchtig sind, seit Monaten mit Prüfplakette durch die Lande fahren. Was passiert, wenn diese einen Unfall haben?

Fahrer, die vom Betrug wussten, bekommen Versicherungsprobleme

Die Antwort darauf ist einfach. Wenn andere Verkehrsteilnehmer zu Unfallopfern werden, bekommen sie die ganz normale Entschädigung aus der Haftpflichtversicherung. Der Fahrer eines solchen Wagens selbst dagegen muss zittern. „Ist ihm nachzuweisen, dass er wissentlich mit einem verkehrsuntüchtigen Auto und erschwindelter Plakette unterwegs ist, dürfen Versicherer den Kunden in Regress nehmen“, sagt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin. Den Kaskoschutz würde ein solcher Fahrer auf jeden Fall verlieren.

Der ADAC will Autofahrern für künftige Hauptuntersuchungen kein bestimmtes Unternehmen empfehlen. Er weist allerdings darauf hin, dass Tüv, Dekra und GTÜ ein Abkommen zur gegenseitigen Kontrolle haben. „Das ist eine sehr gute Regelung“, sagt Harry Kellner. Er rät, sich bei Anständen in der Untersuchung einen Kostenvoranschlag von der Werkstatt geben zu lassen und Vergleiche einzuholen, bevor man das Auto reparieren lässt.