Olaf Scholz (SPD), Bundesfinanzminister, spricht bei einem Wahlkampftermin. Dem Finanzminister könnten bei der geplanten Soli-Abschaffung rechtliche Zweifel im Weg stehen. Foto: dpa

Ein neues Gutachten zieht die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur teilweisen Soli-Abschaffung in Zweifel – es gebe ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit.

Berlin - Ein neues Gutachten zieht die Pläne von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur teilweisen Soli-Abschaffung in Zweifel. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt zu dem Ergebnis, „dass jedwede Erhebung des Solidaritätszuschlags über 2019 hinaus - sei es auch nur von höheren Einkommensgruppen und Unternehmen - ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit in sich birgt“. Das Gutachten wurde am Freitag auf der Online-Seite des Bundestags veröffentlicht. Zuvor hatte die „Augsburger Allgemeine“ (Freitag) darüber berichtet.

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Finanzminister Scholz will den Solidaritätszuschlag 2021 für 90 Prozent der heutigen Zahler abschaffen. Weitere 6,5 Prozent sollen ihn dann nur noch teilweise zahlen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf angenommen. Die Union möchte den Soli auf Dauer aber ganz streichen.

Der Solidarpakt läuft aus

Die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Diensts unterstützen die Abgeordneten mit ihrer Expertise. Ihre Stellungnahmen sind aber keine offiziellen Positionen des Bundestags. In dem 23-seitigen Gutachten referieren die Verfasser des Papiers die wissenschaftliche Debatte zum Solidaritätszuschlag. Ob dieser nach Jahresende noch verfassungsmäßig sei, sei „eine umstrittene Frage“, die letztlich nur das Bundesverfassungsgericht beantworten könne.

Die Experten verweisen unter anderem darauf, dass der Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe eingeführt wurde, und zwar in seiner jetzigen Form zur Finanzierung der Folgekosten der deutschen Einheit. Er stehe zudem mindestens in einer „politischen Verbindung“ zum Solidarpakt. Der Solidarpakt II, der den ostdeutschen Bundesländern helfen soll, wirtschaftlich aufzuholen, läuft indes zum Jahresende aus.