Man sollte auch am Warntag nicht wahllos alles öffnen, was auf dem Handy ankommt. Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Am 8. Dezember ist bundesweiter Warntag. Das könnte auch Kriminelle auf den Plan rufen. Deshalb sollte man einiges beachten.

Bund, Länder und Kommunen proben am 8. Dezember den Ernstfall. Dann soll um 11 Uhr eine Warnung an die Bevölkerung gehen – auf möglichst vielen Kanälen. Doch während Sirenen oder Alarmhinweise im Radio oder Fernsehen schwer zu manipulieren sind, droht in den digitalen Kanälen die Gefahr von kriminellen Trittbrettfahrern. Die wollen beispielsweise über Phishing an Daten der Nutzer kommen oder Schadsoftware verbreiten.

Im Blickpunkt steht dabei besonders der neue Warnkanal Cell Broadcast. Er wird erstmals erprobt und soll die anderen Kanäle ergänzen. Es handelt sich dabei um keine App wie etwa die Warn-App Nina. Das Mobiltelefon muss dafür eingeschaltet und in einer Funkzelle angemeldet sein. „Der Versand einer Warnmeldung über Cell Broadcast ist aber nicht mit dem Versand einer SMS vergleichbar“, sagt eine Sprecherin des Innenministeriums Baden-Württemberg. Für das Lesen einer Warnmeldung über Cell Broadcast müsse man keine Mitteilungs-App öffnen, da der Warntext ohne Zusatz-Anwendung auf dem Bildschirm erscheine.

Wer also am Warntag oder in den Tagen davor und danach Nachrichten zum Thema bekommt, sollte besonders aufmerksam sein. Erschwerend kommt hinzu, dass diverse Mobilfunkanbieter rund um den Termin tatsächlich per SMS auf den Warntag hinweisen. Echte von betrügerischen Nachrichten zu unterscheiden, ist deshalb nicht so einfach. Experten raten daher, keine Links anzuklicken und verdächtige Mitteilungen zu löschen. Informationen zum Warntag gibt es zum Beispiel auf der Internetseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.

Um es Betrügern möglichst schwer zu machen, halten die Behörden auch noch einen ganz wesentlichen Punkt zurück: „Um Phishing-SMS oder entsprechenden Mails vorzubeugen, wird der Warntext vorab nicht bekannt gegeben“, heißt es im Innenministerium.