Der dänische Erfinder Peter Madsen ist zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Das Urteil hat jetzt ein Berufungsgericht bestätigt. Foto: dpa

Kopenhagens Berufungsgericht hat das lebenslange Hafturteil für Peter Madsen wegen Mordes an der Journalistin Kim Wall bestätigt. Madsen hatte eine Verkürzung gefordert.

Kopenhagen - Das Kopenhagener Berufungsgericht „Landsret“ hat am Mittwoch eine Verkürzung der lebenslänglichen Haftstrafe Peter Madsens für die bestialische Ermordung der Journalistin Kim Wallauf 14 bis 16 Jahre abgelehnt und das bisherige Urteil bestätigt. Der 47-Jährige sei ungewöhnlich grausam vorgegangen, so lautet die Begründung.

Anwesend waren sowohl Kim Walls Eltern als auch ihr Partner, dem sie in ihrer letzten SMS schrieb: „Ich lebe übrigens noch, aber wir tauchen jetzt unter. Ich liebe dich!!! Er hat sogar Kaffee und Kekse mitgebracht.“ Als Madsen am Mittwoch das Wort ergreifen durfte, wendete er sich an Walls Angehörigen und bat diese um Verzeihung.

Die Mordverurteilung selbst hat Madsen, der zum ersten Jahrestag seiner Tat im August von Mithäftlingen überfallen wurde, nicht angefochten. Vor dem Urteil hatte er behauptete, Wall sei durch einen Unfall gestorben.

Die Todesursache konnte nicht mehr genau festgestellt werden

Knapp 14 Monate ist jener Sommerabend her, an dem der Erfinder und Raketenbauer Madsen die 30-jährige Schwedin für eine Reportage in seinem selbstgebauten U-Boot „UC3 Nautilus“ mitnahm und später tötete. Ende April sah die erste Instanz es als bewiesen an, dass er die Frau zwischen dem 10. und 11. August 2017 „am Kopf, Armen und Beinen“ festgebunden hatte, bevor er sie in „lebendem Zustand“ „schlug, stach, schnitt und zuletzt tötete“.

Zehn Stiche außerhalb ihres Geschlechtsorgans und vier Stichen in ihm wurden gefunden. Getötet soll Madsen die Frau dann durch „Halsdurchschneidung oder Erdrosslung“. Die Todesursache konnte nicht mehr genau festgestellt werden. Dann hatte Madsen die Leiche in „Kopf, Beine, Arme und Torso“ zersägt. Mit Riemen befestigte Metallröhren hatte er als Gewichte genutzt, um die Körperteile in Plastikbeuteln verpackt im Meer vor Kopenhagen verschwinden zu lassen.

Der Strömung des Meeres ist es zu verdanken, dass die sterblichen Überreste angeschwemmt und der Täter überführt werden konnte. Die Ermittler stellten sich auch die Frage, in wieweit Madsen hinter weiteren Frauenmorden stecken könnte. Ermittlungen dazu verliefen aber im Sande.

Madsens Anwältin wirkte oft hilflos

Für die beantragte Haftverkürzung hatte Madsens oft hilflos wirkende Anwältin Betina Hald Engmark geltend gemacht, dass Madsen lediglich einen Mord und nicht mehrere begangen habe und zudem keinerlei Vorstrafen habe. Tatsächlich ist es in Dänemarks Rechtspraxis unüblich, für nur einen Mord zu lebenslänglich verurteilt zu werden. In den vergangenen zehn Jahren wurden nur drei Personen in diesem Fall zu lebenslänglich verurteilt.

Madsens Anwältin reagierte am Mittwoch verwundert auf die Ablehnung der Haftsverkürzung. „Wir sind überrascht“, sagte sie. Staatsanwalt Kristian Kirk Petersen begrüßte die richterliche Entscheidung. „Wenn ich hier sitze und mir Peter Madsen anschaue, und das tue ich nun  . . .“, sagte er, und ließ seinen Blick lange und stillschweigend auf Madsen ruhen, um schließlich fortzufahren: „. . .sehe ich keine Strafe im Gesetzbuch, die zu hart für diesen Mann wäre“.

In zwölf Jahren kann Madsen einen Antrag auf Haftprüfung stellen

Wirklich lebenslänglich wird Madsen vermutlich trotz der Bestätigung seines Urteils nicht im Gefängnis sitzen. Eine lebenslängliche Haftstrafe in Dänemark beinhaltet, dass der Häftling nach zwölf Jahren eine Prüfung beantragen darf.

Im Durchschnitt sitzen lebenslänglich Verurteilte in Dänemark rund 15 bis 16 Jahre, in besonders schlimmen Fällen aber auch viel länger. So sitzt der zweifache Mörder Naum Conevski bereits seit 34 Jahren im Gefängnis. Wäre seine Haftstrafe auf 14 bis 16 Jahre verkürzt worden, hätte der Mörder Madsen noch viel früher als zwölf Jahre eine Prüfung auf vorzeitige Entlassung beantragen können.