Ukrainer, die einmal hier sind, können nicht einfach wieder ausreisen, wenn sie nur eine Fiktionsbescheinigung haben. Foto: dpa/Andriy Andriyenko

Die sogenannte Fiktionsbescheinigung, das Ersatzpapier für die eigentliche Aufenthaltsbewilligung, haben inzwischen die allermeisten der Ukraine-Flüchtlinge auch in Stuttgart. Doch dieses ist mit Einschränkungen verbunden.

Wenn es um die Aufenthaltsgenehmigung geht, sind die Geflüchteten aus der Ukraine in Stuttgart das Warten gewohnt. So bekamen viele lange die sogenannte Fiktionsbescheinigung nicht, die Voraussetzung dafür ist, dass sie etwa Leistungen vom Jobcenter bekommen, Sprachkurse besuchen, eine Arbeit aufnehmen können und selbst krankenversichert sind. Jetzt haben die meisten zwar dieses Papier, nun warten sie aber auf die reguläre Aufenthaltsgenehmigung. Für viele ist das mit unangenehmen Einschränkungen verbunden.

Viele müssen kurz zurück in die Heimat

Olga Pylaieva ist mit ihrem Mann vor den russischen Angreifern aus Kiew nach Stuttgart geflohen. Hier fühlt sie sich sicher und gut aufgehoben. Dennoch müsste die 35 Jahre alte Grafikdesignerin mal kurz in die Ukraine zurückfahren, aus familiären Gründen. Nur ist das nicht möglich. „Nicht mit dieser Fiktionsbescheinigung“, sagt Olga Pylaieva. Die nur vorläufige Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist ein Ersatzpapier, das die Freizügigkeit hier im Bund gewährt. Aber einfach ins Ausland oder eben in die alte Heimat reisen kann man damit nicht. Man weiß nicht, ob man auf dem Rückweg wieder einreisen kann. Eigentlich ist das nicht erlaubt. „Das ist ein großes Problem“, sagt Olga Pylaieva. Zum Beispiel wenn jemand zu einer Beerdigung von verstorbenen Angehörigen dringend in die Ukraine müsse. Dabei scheint es sich um ein Stuttgarter Problem zu handeln. Freunde etwa in München oder in Berlin hätten ihre Aufenthaltstitel bereits, erklärt Olga Pylaieva.

Bisher 7797 Fiktionsbescheinigungen ausgestellt

Bei der Stadt ist man sich des Problems bewusst. „Man kann nicht ausreisen“, weiß auch Ilona Barth, die Leiterin Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht. „Das ist eine ungute Situation, Weihnachten war da ein kritischer Punkt.“ Man habe in der Sache „dringende Nachfragen in großer Zahl“. Kein Wunder. Ende voriger Woche waren zwar immerhin 7797 Fiktionsbescheinigungen an Ukrainerinnen und Ukrainer in Stuttgart ausgestellt, aber kein einziger regulärer Aufenthaltstitel. Wer also kurz zurück muss, kann nur darauf setzen, dass es die an die Ukraine angrenzenden Länder nicht so genau nehmen bei der Einreise und innerhalb des Schengenraumes auf der Rückfahrt niemand außer der Reihe kontrolliert.

Dass in Stuttgart bis heute keine regulären Aufenthaltstitel vergeben wurden, hat mit der Personalknappheit zu tun. Der Bereich der Ausländerbehörde werde „komplett mit Aushilfskräften“ aus anderen Ämtern betrieben, mit acht Beschäftigten auf sieben Vollzeitstellen. Und die seien mit dem Ausstellen weiterer Fiktionsbescheinigungen „schon ausgelastet“.

Es fehlen Räume und Personal

Zunächst nur auf die Fiktionsbescheinigung zu setzen hat seinen Grund darin, dass das schlicht schneller geht. „Das ist technisch einfacher“, sagt Ilona Barth. „Da kann man Masse machen.“ Anders wäre es nicht gegangen, ist Barth überzeugt.

Wann die Stadt zur Ausstellung regulärer Aufenthaltstitel für Ukrainer übergehen kann, vermag Ilona Barth nicht zu sagen. Das komme darauf an, wie viele Menschen aus der Ukraine, die schon in der Stadt sind, noch eine Fiktionsbescheinigung brauchen. Um mit der Vergabe der Aufenthaltstitel beginnen zu können, macht Ilona Barth deutlich, benötige man „passende Räume und mehr Personal“. Dennoch ist sie zuversichtlich, dass man bald so weit sein werde.