Hat vorerst ausgedient: Auch OB Fritz Kuhn (Grüne) kann den Paternoster im Rathaus nicht mehr nutzen Foto: dpa

Seit Freitag 16 Uhr sind die Paternoster im Rathaus abgeschaltet. Wann sie für die Öffentlichkeit wieder zugänglich sind ist unklar. Wer den Weiterbetrieb wolle, solle sich an das Bundesarbeitsministerium wenden,rät die Stadt.

Stuttgart - Im Stuttgarter Rathaus gibt es keinen Schlussverkauf. Dennoch herrschte am Freitag vor dem historischen Paternoster im Seitenflügel ein Andrang, als gelte es, eine letzte Gelegenheit wahrzunehmen.

„Die Leute sind gekommen, um nochmals im Paternoster zu fahren“, sagt Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne). Die urigen Holzkabinen seien unglaublich beliebt. Ab dem 1. Juni ist Schluss mit dem vergnüglichen Auf und Ab der Umlaufaufzüge. Alle drei Paternoster im Rathaus werden abgeschaltet. Grund ist die neue Betriebssicherheitsverordnung aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Darin heißt es, dass nur noch „eingewiesene Beschäftigte“ diese Aufzüge nutzen dürfen. Laut dem städtischen Rechtsamt gibt es keine Möglichkeit einer Ausnahme.

„Für Gäste des Rathauses ist die Nutzung leider ein Tabu. Andernfalls droht der Stadt ein Bußgeld“, wird ab Montag auf Hinweistafeln vor den Paternostern stehen. Überschrieben sind die Tafeln mit „Bundesregierung bremst Paternoster aus“. Am Ende findet sich der Hinweis: „Wenn Sie die Landeshauptstadt Stuttgart und viele andere Städte in Deutschland darin unterstützen möchten, dass der Paternoster wieder von Mitarbeitern und Gästen genutzt werden kann, schreiben Sie an info@bmas.bund.de“.

Er würde sich freuen, „wenn Besucher die Wiedereröffnung der Paternoster an entsprechender Stelle einfordern“, sagt Wölfle.

Der elektronische Briefkasten von Andrea Nahles könnte also bald überquellen. Das Ministerium hat inzwischen signalisiert, dass die Sicherheitsverordnung novelliert werden soll. Geplant ist, dass die Arbeitsschutzbehörden der Länder ermächtigt werden, Ausnahmen zuzulassen. Der Benutzerkreis könnte damit geweitet werden.

Bis es so weit ist dürfen im Rathaus nur Beschäftige mit Einweisung fahren. Zunächst werde eine Gefährdungsbeurteilung erstellt, dann komme die Unterweisung, sagt Wölfle. Er hoffe, dass die Fahrt für die Beschäftigten in Kürze wieder möglich sein.

Das Ministerium verweist darauf, dass die Arbeitsschutzbehörden die Einschränkungen gefordert hätten, weil es immer wieder zu schweren Unfällen und Todesfällen gekommen sei. Zahlen dazu kann das Ministerium auf Nachfrage allerdings nicht liefern. „Wir haben keine bundesweite Statistik, das ist Ländersache“, sagt ein Sprecher.

„Wir führen seit 2002, als der Prüfmarkt für den Wettbewerb freigegeben wurde, keine zentrale Statistik mehr“, sagt Johannes Näumann vom Verband der Technischen Überwachungs-Vereine in Berlin. Es sei richtig, dass es Unfälle gegeben habe, so Näumann. Bei einem aktuellen Fall solle ein 80-Jähriger in Kopenhagen ums Leben gekommen sein. Die eigentliche Gefahr bei der Fahrt mit dem Umlaufaufzug liege allerdings „nicht in der Technik, sondern im menschlichen Fehlverhalten“. Dazu finden sich im Internet Unfälle, weil Handwerker mit Leitern in den Aufzug stiegen oder Passagiere im obersten Stockwerk Angst vor der Überfahrt hatten und zu spät doch noch aussteigen wollten.

Am technischen Standard gemessen seien Umlaufaufzüge so sicher wie Aufzüge mit Türen, so Näumann. Und selbst bei diesen ereigneten sich Unfälle: „In Berlin ist ein Mensch bei einem normalen Aufzug in den Schacht gefallen und gestorben“, berichtet Näumann.