Die Umlaufaufzüge im Rathaus sollen auch nach dem 1. Juni ihren Dienst tun Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Die in den letzten Tagen offene Zuständigkeitsfrage ist am Montag vom Umweltministerium des Landes geklärt worden. Die Gewerbeaufsicht der Stadt darf selbst entscheiden.

Stuttgart - Eine geänderte Bundesverordnung verbietet den weiteren öffentlichen Betrieb der drei Paternoster im Stuttgarter Rathaus vom 1. Juni an. Die Gewerbeaufsicht der Stadt könnte aber eine außerordentliche Betriebserlaubnis erteilen. Die in den letzten Tagen offene Zuständigkeitsfrage ist am Montag vom Umweltministerium des Landes geklärt worden.

Das Zauberwort für den möglichen weiteren öffentlichen Betrieb der beliebten Umlaufaufzüge heißt „Sicherheitszuständigkeitsverordnung“. Bei Bundesgesetzen müsse das Land die Zuständigkeit regeln, heißt es in der Pressestelle des Umweltministeriums. Da für die Umlaufaufzüge keine spezielle Festlegung gelte, sei die untere Verwaltungsbehörde, also die Stadt, durch die Sicherheitszuständigkeitsverordnung generell für deren Betrieb zuständig, sagte ein Sprecher des Ministeriums am Montag.

Im Haus von Minister Franz Untersteller (Grüne) scheint es eine grundsätzliche Sympathie für die gern genutzten Etagenverbinder zu geben: „Wir haben im Bundesrat darauf hingewirkt, dass man überhaupt eine Ausnahmegenehmigung erteilen kann“, so der Sprecher. Diese sei vom Gesetzgeber zunächst nicht vorgesehen gewesen. Die neue Betriebssicherheitsverordnung des Bundes ist ein rot-schwarzes Gemeinschaftswerk aus den Berliner Arbeits-, Innen-, Umwelt- und Wirtschaftsministerien.

Den rot-schwarzen Angriff auf den Betrieb der historischen Aufzüge will Verwaltungsbürgermeister Werner Wölfle (Grüne), abwehren. Dabei hat er die volle Rückendeckung von OB Fritz Kuhn (Grüne). „Es ist ein Unding, in eine Bundesverordnung ein solches Verbot einzubauen“, sagt Wölfle. Eine schnelle Eingreiftruppe unter seiner Leitung solle in den nächsten Tagen Vorschläge machen, wie die öffentliche Nutzung der Paternoster zum Beispiel durch Rathausbesucher gesichert werden könne. Laut Verordnung dürfen die Umlaufaufzüge vom 1. Juni an nur noch von „unterwiesenen Beschäftigten“ benutzt werden.

In dieser Woche soll es ein Treffen der für die Paternoster zuständigen Gewerbeaufsicht mit dem Sicherheitsbeauftragten des Hochbauamts und womöglich weiteren Beteiligten geben. Die Gewerbeaufsicht, die die Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Betrieb nach dem 1. Juni erteilen kann, „ist an Weisungen nicht gebunden“, stellt Wölfle klar. Man wolle sorgfältig arbeiten und schauen, ob und wie die Sicherheit beim Betrieb der Aufzüge verbessert werden könne. Aufgetragen ist der Stadt durch die neue Bundesverordnung bereits, in den nächsten Jahren eine Gegensprechanlage in jeder Kabine zu installieren, so dass zum Beispiel bei einem Ausfall des Antriebs jeder Fahrgast Hilfe rufen kann. Der Bund fordert außerdem einen detaillierten Notfallplan.

Die Stadtverwaltung ist bei dem Thema Paternoster auch mit dem Technischen Überwachungsverein Süd (Tüv) in München im Gespräch. Die Experten dort haben einen bundesweiten Überblick und könnten Hilfestellung geben. „Die Gewerbeaufsicht kann die Ausnahme mit Auflagen verbinden oder aber den Tüv beauftragen, Auflagen festzulegen“, heißt es in München. „Wenn eine Anforderung kommt, stehen wir zur Verfügung“, sagt eine Tüv-Sprecherin. Bei möglichen Unfällen, so Wölfle, bleibe die Stadt wie bisher bei nachweisbarem Verschulden über ihre Eigenversicherung in der Haftung.