Der Tatort in der Tiefgarage: Eine Stadträtin hat hier als falsche Behinderte geparkt und Empörung ausgelöst. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Falschparker auf Behindertenstellplätzen sorgen für Aufregung und Bußgelder – aber nicht in Parkhäusern. Wie halten es die Betreiber mit Kontrollen?

Stuttgart - Falschparker auf Behindertenparkplätzen haben in privaten Parkhäusern und Tiefgaragen offenbar einen Freifahrtschein. Dies zeigt sich drei Monate nach der Parkplatz-Affäre einer CDU-Stadträtin, die ihren Wagen regelmäßig auf einem für behinderte Menschen reservierten Stellplatz geparkt hatte – ohne größeres Schuldbewusstsein. Dies könnte sie auch weiterhin tun – die Betreiber haben wenig Interesse an Kontrollen.

Schlechtes Gewissen? Bei einem städtischen Mitarbeiter kann eine Leserin dies nicht erkennen. Das Dienstfahrzeug steht auf einem Behindertenparkplatz eines Einkaufsmarkts in Stuttgart-Vaihingen, und der Mann, der mit einem Vesper aus dem Geschäft kommt und in den städtischen Dienstwagen steigt, macht nicht den Eindruck, körperlich behindert zu sein. „Ist das Ignoranz oder Arroganz?“, fragt die Zeugin. Sie fühlt sich an den Fall der CDU-Stadträtin Iris Ripsam erinnert, die von unserer Zeitung als Falschparkerin in der Tiefgarage im Schwabenzentrum in der Innenstadt ertappt worden war und sich später dafür entschuldigt hat.

Einsicht und Verständnis, Anstand und Moral

Drei Monate nach der Berichterstattung über das Fehlverhalten, das auf öffentlichen Parkplätzen mit 35 Euro Bußgeld bedacht würde, sieht es nicht danach aus, als ob die privaten Parkhausbetreiber ein gesteigertes Interesse daran hätten, die Behindertenparkplätze vor Falschparkern zu schützen. „Eine dauerhafte Überwachung ist wegen der verschiedenen Parkebenen und der Größe der Tiefgarage schwierig umzusetzen“, sagt Eric Merglen, Geschäftsführer der Stuttgarter Heimschutz, die das Parkhaus im Schwabenzentrum betreibt. Der Fall Ripsam ändert daran nichts: Es gebe Hausregeln, aber keine rechtlichen Folgen. Merglen: „Wir setzen auf Einsicht und Verständnis.“

Bei der Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) sieht man keine Probleme mit den Behindertenstellplätzen: „Die wurden markiert, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind, nicht weil sie gebraucht werden“, sagt Geschäftsführer Gebhard Hruby. Viele Betroffene fänden auch so geeignete Plätze: „Bei uns gibt es keine Beschwerden, es funktioniert also“, sagt er. Viele Garagen seien nicht ausgelastet, daher könnten Betroffene bequem auch andere Parkplätze finden. Ohnehin gebe es wegen „personallos geführten“ Garagen keine Kontrollmöglichkeiten: „Das muss über Anstand und Moral funktionieren“, sagt Hruby.

7400 Sünder im öffentlichen Straßenraum

Frank Rothardt, Geschäftsführer bei Park Service Hüfner, erklärt, dass Behindertenstellplätze in Parkhäusern „nur selten genutzt“ würden. Grund dafür sei, dass die Betroffenen oftmals im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken könnten, in Parkhäusern jedoch nicht. Es gebe keine systematischen Kontrollen. Und werde jemand erwischt, „erfolgt ein freundlicher Hinweis“, so Rothardt. Eine Überwachung von Sonderparkplätzen mit Videokameras hält der Geschäftsführer wegen der Datenschutzgrundverordnung und der Privatsphäre der Kunden für „ausgeschlossen“.

Solcherlei Überlegungen hat die B+B Parkhaus GmbH erst gar nicht. Bereichsleiter Oliver Spachmann verweist auf die wirtschaftlichen Gesichtspunkte: „In der Praxis ist eine generelle und dauerhafte Kontrolle nicht möglich“, sagt Spachmann, „da zu aufwendig beziehungsweise zu teuer.“

Auf Behindertenstellplätzen im öffentlichen Straßenraum geht es anders zu. Falschparker kassieren dort 35 Euro Geldbuße, weil das städtische Ordnungsamt hier kontrollieren darf. Dabei werden reichlich Sünder erwischt: Im Jahr 2018 lag die Zahl der Verfahren bei 7405. Im Jahr davor waren es sogar 30 mehr.

Ein Betreiber denkt über ein Konzept nach

Sind Behindertenparkplätze nach dem Fall der CDU-Stadträtin Iris Ripsam für Privatbetreiber dagegen gar kein Thema? Nicht ganz: Das Unternehmen Apcoa erklärt auf Anfrage immerhin, dass dies „von unseren Mitarbeitern stichprobenartig untersucht“ werde. Sünder bekämen eine entsprechende „Benachrichtigung zur Unterlassung an die Windschutzscheibe befestigt“. Es zähle zum Servicegedanken, dass auch ausreichend breite Parkplätze für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stünden.

Mehr noch: „Eine flächendeckende Betreuung der Behindertenparkplätze befindet sich derzeit in Planung“, kündigt ein Sprecher für die Apcoa-Parkhäuser an. Das Konzept soll über alle Parkhäuser hinweg helfen, die korrekte Nutzung zu überprüfen. Dies sei ein komplexes Thema mit vielen gesetzlichen Regelungen und Vorgaben, die individuelle Lösungen erforderten. „Apcoa lotet derzeit aus, welche Möglichkeiten hier bestehen.“