Parkplätze in Rathausnähe sind auch für Stuttgarter Kommunalpolitiker Mangelwahre. Wenn das Parkhaus voll belegt ist, muss man sich in Geduld üben. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Fall der CDU-Stadträtin Iris Ripsam zeigt: Beim Parken gibt es keine Sonderrechte für Stuttgarts Stadträte. Wer trotz vorhandener Parkmarke keinen freien Stellplatz im Parkhaus findet, der muss warten – oder sich vom städtischen Zuschuss ein Ticket für den ÖPNV leisten.

Stuttgart - Der Fall der CDU-Stadträtin Iris Ripsam, die, wie berichtet, ihr Fahrzeug unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hat und sich später auch auf Druck der eigenen Fraktion dafür entschuldigte, wirft die Frage auf, wie es prinzipiell um die Parkberechtigungen von Mitgliedern des Gemeinderats bestellt ist.

Klar ist: Stadträte haben aufgrund ihrer Funktion kein Anrecht auf einen von der Stadt zur Verfügung gestellten Parkplatz. Sie erhalten vielmehr einen sogenannten Mobilitätsbeitrag als Teil der Aufwandsentschädigung für ihre ehrenamtliche gemeinderätliche Tätigkeit. Dieser beläuft sich in der Regel auf rund 70,67 Euro, für Stadträte über 60 beziehungsweise 65 Jahren liegt der Betrag bei 45,50 Euro pro Monat, sofern sie Rente oder ein Ruhegehalt aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beziehen. Der in Anspruch genommene Mobilitätsbeitrag ist als geldwerter Vorteil zu versteuern.

29 Stuttgarter Stadträte nutzen ihren Mobilitätszuschuss für ein ÖPNV-Ticket

Die Kommunalpolitiker können wählen, ob sie sich davon ein ÖPNV-Ticket kaufen wollen oder einen ausschließlich für dienstliche Zwecke zu nutzenden Parkplatz in einem rathausnahen Parkhaus anmieten. Ausgezahlt wird der Zuschuss nur für ÖPNV-Tickets, wer lieber einen Dienstparkplatz haben möchte, muss dies bei der Stadtverwaltung beantragen. Damit ist der Mobilitätsbeitrag abgegolten.

Nach Angaben der Stadt macht davon derzeit gut die Hälfte der 60 Stuttgarter Stadträte Gebrauch. Demnach haben derzeit 31 Ratsmitglieder einen Dienstparkplatz in der Tiefgarage des Schwabenzentrums, die nach dem Abriss der alten Rathausgarage als Ausweichparkhaus genutzt wird. 29 Stadträte haben sich entschieden, den Zuschuss für den Kauf eines Fahrscheins für Bus und Bahn zu verwenden.

Wenn das Parkhaus voll ist, ist auch für Kommunalpolitiker guter Rat teuer

Anders als in der alten Rathausgarage, wo das unterste Stockwerk für Stadträte und Mitarbeiter der Verwaltung reserviert war, gibt es im Schwabenzentrum aber keine reservierten Parkplätze für Kommunalpolitiker oder Verwaltungsangestellte: Wenn alle Stellplätze belegt sind, ist auch für die Stadträte guter Rat teuer. Das berechtigt allerdings nicht dazu, auf einem für Menschen mit Handicap reservierten Stellplatz zu parken, wie es die CDU-Stadträtin getan hatte.

Auch mit Fertigstellung der neuen Rathausgarage dürfte sich das Parkplatzproblem nicht erledigt haben. Weil sie im Vergleich zur alten Tiefgarage rund 140 Stellplätze weniger hat, dürfen Stadträte die dort künftig zur Verfügung gestellten Stellplätze lediglich für die Dauer von Ausschuss- oder Gemeinderatssitzungen nutzen. Die auch in der Öffentlichkeit ob ihres Fehlverhaltens heftig kritisierte Iris Ripsam will zwar auch künftig nicht aufs Auto verzichten, aber: „Ich muss halt früher da sein, damit noch ein regulärer Platz frei ist.“