Grundsätzlich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wir zeigen Ihnen die Bußgelder und Ausnahmen im Überblick. Foto: Vereshchagin Dmitry / Shutterstock.com

Die Frage, ob man auch entgegen der Fahrtrichtung parken darf, stellen sich einige Autofahrer. Was beim Parken auf der linken Straßenseite gilt, zeigen wir Ihnen hier im Überblick.

Die Parkplatzsuche kann einen in so manchen Wohngebieten zur Weißglut bringen. Wenn auf der rechten Seite auch nach mehreren Runden kein freier Parkplatz in Sicht ist und dann plötzlich links eine passende Lücke auftaucht, ist die Versuchung oft groß, einfach schnell rüber zu fahren und entgegen der Fahrtrichtung zu parken.

Ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung erlaubt?

Grundsätzlich ist das Parken entgegen der Fahrtrichtung verboten. Wie man generell zu parken hat, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) sogar in einem eigenen Paragrafen geregelt. Im §12 - Halten und Parken StVO ist im Absatz 4 festgelegt, dass ausschließlich in Fahrtrichtung geparkt werden darf. Der Grund dafür ist wie immer die Sicherheit. Wer links parkt, der muss sich zum einen auf gleich zwei Fahrbahnen konzentrieren und zum anderen sollen so gefährliche Wendemanöver auf der Straße verhindert werden.

Was passiert, wenn man falschherum parkt?

Prinzipiell werden Fahrzeuge, die entgegen der Fahrtrichtung parken, nicht abgeschleppt, sondern mit einem Bußgeld geahndet. Das Abschleppen droht nur, wenn zusätzlich auch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder Zufahrten blockiert werden. Die Bußgelder für das Parken entgegen der Fahrtrichtung betragen in der Regel 15,- Euro. Weitere Sanktionen wie Punkte in Flensburg kommen nicht hinzu.

Parken entgegen der Fahrtrichtung - Die Ausnahmen

In zwei Ausnahmen darf nach §12 Abs. 4 allerdings auch entgegen der Fahrtrichtung geparkt werden:


Ansonsten gilt es, egal ob in 30er Zonen, Wohngebieten oder verkehrsberuhigten Bereichen, ausschließlich auf der rechten Seite zu parken.

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