Papst Franziskus billigte die Erklärung. (Archivbild) Foto: dpa/Evandro Inetti

Segnungsfeiern für homosexuelle Paare in Deutschland wird es aus Sicht des Vatikans nicht geben. Papst Franziskus billigte die Erklärung für das Verbot.

Rom - Der Vatikan hat die in Deutschland geforderte Einführung von Segnungsfeiern für homosexuelle Paare untersagt. Die Glaubenskongregation betonte am Montag im Vatikan, es sei „nicht erlaubt, Partnerschaften einen Segen zu erteilen, die eine sexuelle Praxis außerhalb der Ehe einschließen, wie dies bei Verbindungen von Personen gleichen Geschlechts der Fall ist“. Positive Aspekte dieser Beziehungen seien „trotzdem nicht in der Lage, diese zu rechtfertigen“.

Das Verbot der vom Vorsitzenden der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, erwogenen Segensfeiern sei keine ungerechte Diskriminierung, betonte der Präfekt der Glaubenskongregation, Kardinal Luis Ladaria, in der von Papst Franziskus gebilligten Erklärung. Homosexuelle Einzelpersonen können demnach gesegnet werden, wenn sie „den Willen bekunden, in Treue zu den geoffenbarten Plänen Gottes zu leben, wie sie in der kirchlichen Lehre vorgelegt werden“. Dies geschieht durch den Verzicht auf sexuelle Handlungen. Jede Form der Segnung sei unzulässig, die dazu neige, homosexuelle Verbindungen anzuerkennen.

Bätzing hatte sich für kirchliche Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare ausgesprochen, die öffentlich sichtbar sind. Die Glaubenskongregation lehnt dies auch ab, weil Segnungen laut Ladaria eine „Nachahmung“ auf den Brautsegen darstellen würde. Nach geltender katholischer Lehre sind Segnungen keine Sakramente. Jeder Christ kann demnach Menschen und Gegenstände segnen.