Prüfung wiederholen oder nicht? Das haben sich auch in Stuttgart viele Abiturienten gefragt. Foto: dpa

Auch Prüflinge aus Stuttgart sind von der Panne beim Gemeinschaftskunde-Abitur betroffen. Einer von ihnen berichtet unserer Zeitung, was das für ihn persönlich bedeutet.

Stuttgart - Nach der vom Kultusministerium eingeräumten Panne im Gemeinschaftskunde-Abitur sind auch in Stuttgart viele Abiturienten verunsichert. Prüfung wiederholen oder nicht? Das fragten sich etliche am Donnerstag noch bis kurz vor 12 Uhr, dem Fristende zur Abgabe der Erklärung. Die Stimmung sei gedrückt, sagte der Schüler eines Stuttgarter Gymnasiums unserer Zeitung. Und Lehrer und Schulleitung litten mit ihnen.

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Das Thema im Gemeinschaftskunde-Abi zur Bedeutung der Nato habe ihm eigentlich gut gefallen. „Erklären Sie die Bedeutung der Nato für die Friedenssicherung anhand eines Kategorienmodells“, hieß die Aufgabe. Aber: „Uns war nicht klar, welches Modell wir verwenden sollen“, erklärte der Abiturient. „War damit das zivilisatorische Hexagon von Dieter Senghaas gemeint oder nicht?“, habe er sich gefragt. Denn das sei durchaus im Unterricht behandelt worden. „Ich hab das Modell mal eingebaut, aber nicht komplett, und werde deshalb wohl auch nicht die komplette Punktzahl erreichen können.“ Die Aufgabenstellung sei aus seiner Sicht unpräzise gewesen.

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Prüfung wiederholen oder nicht?

Ob er die Klausur wiederholen werde oder nicht, das wusste der 18-Jährige am Donnerstagvormittag noch nicht. Während seine jüngeren Mitschüler die von den Eltern unterschriebene Erklärung bereits in die Schule mitgebracht hatten, konnte er als Volljähriger mit seiner Entscheidung bis kurz vor 12 Uhr warten – dieser Termin galt an seinem Gymnasium als Deadline. Viele seiner Mitschüler hätten sich gegen eine Wiederholung entschieden, auch in der Hoffnung auf eine kulantere Bewertung aufgrund der Panne. Man habe aber auch Anwälte zurate gezogen, die geraten hätten, nur unter Vorbehalt die Wiederholung der Klausur zu wählen – dem Vorbehalt nämlich, dass beide Klausuren ausgewertet würden und die bessere zähle. „Die Schule sagt immer, es darf nie zum Schlechteren für uns sein“, meint der Abiturient.

Im Kultusministerium sieht man das anders. In der Erklärung, die der 18-Jährige und seine Mitprüflinge aus dem ganzen Land bis Donnerstagmittag unterschreiben sollten, ließ man ihnen nur die Wahl zwischen Rücktritt von der schriftlichen Abiprüfung vom 6. Mai oder Nichtrücktritt. Beim Rücktritt gilt die am 6. Mai geschriebene Klausur als „nicht unternommen“.