Wer positiv auf das Virus getestet wird, muss in Quarantäne, ebenso direkte Kontaktpersonen Foto: dpa/Michael Kappeler

Ein Mediziner berichtet, dass in einer Gemeinschaftsunterkunft in Filderstadt Quarantäne-Anordnungen nicht eingehalten worden seien. Der Oberbürgermeister versichert, das grundsätzlich sämtliche Verstöße verfolgt werden würden.

Filderstadt - Die Corona-Infektionszahlen sind weiterhin hoch. Um sie wieder in den Griff zu bekommen, gelten strenge Hygiene- und Kontaktregeln. Wer positiv auf das Virus getestet wird, muss sich bekanntlich in Quarantäne begeben, das gilt auch für die sogenannten Kontaktpersonen ersten Grades. Die Ordnungsämter und die Polizei kontrollieren die Einhaltung dieser Regeln.

Kurz vor Weihnachten hatte die Polizei in einem Gewerbegebiet in Filderstadt-Bonlanden eine Corona-Party aufgelöst. Die Beamten hatten bei einer Streife Musik, Licht und Stimmen wahrgenommen, die aus einem Gebäude drangen. Bei der Durchsuchung wurden insgesamt 18 Personen im Alter von 16 bis 20 Jahren festgestellt, die sich teilweise in einem Abstellraum und einem Dachverschlag versteckt hielten. Ihnen droht ein Bußgeld in dreistelliger Höhe – Minimum. Das kündigte der Filderstädter Ordnungsamtsleiter Jan-Stefan Blessing gegenüber unserer Zeitung an. Man werde kein Auge zudrücken und es nicht bei einer Verwarnung belassen, versicherte der Amtsleiter und fügte mit Nachdruck hinzu: „Auf gar keinen Fall.“

Ordnungsamt gehe konsequent jedem Hinweis nach

Gleichwohl gibt es auch Kritik an den Kontrollinstanzen. In einer E-Mail an unsere Zeitung schreibt ein Mediziner, dass in der Vergangenheit in einer Flüchtlingsunterkunft an der Humboldtstraße in Filderstadt Quarantäneregeln nicht eingehalten worden seien. Es gebe zwar einen Sicherheitsdienst, dieser dürfe die Menschen aber nicht aufhalten, das dürfe nur die Polizei.

Oberbürgermeister Christoph Traub betont, dass das Ordnungsamt konsequent jedem Hinweis nachgehe, jeden potenziellen Verstoß prüfe und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einleite. Dies immer in enger Abstimmung mit der Polizei und den richterlichen Stellen. Zu beachten sei aber, dass in der Unterkunft insgesamt etwa 60 Männer leben. Zwar habe es im zurückliegenden Jahr Infektionen und daraus folgend Quarantäneauflagen gegeben. Davon betroffen gewesen sei aber maximal ein Drittel der Bewohner und nie die gesamte Unterkunft. „Nicht jeder, der das Haus verlassen hat, als es dort Corona-Fälle gab, hat die Regeln gebrochen“, betont der Filderstädter OB. Für Außenstehende sei nicht immer nachvollziehbar, wer in Quarantäne sei und wer sich frei bewegen dürfe.

Robert-Koch-Institut empfiehlt gute Kommunikation

Richtig sei aber, so der Oberbürgermeister, dass ein Sicherheitsdienst die Einhaltung der Corona-Regeln lediglich überwachen und eventuelle Verstöße dokumentieren dürfe. Zu sogenannten freiheitsentziehenden Maßnahmen seien die Mitarbeiter nicht befugt. Zudem habe man sich in Abstimmung mit den Fachämtern und den Ehrenamtlichen bewusst dafür entschieden, die Unterkunft nicht etwa mit einem Zaun abzuriegeln, um Auflagen besser kontrollieren zu können. „Denn es geht gar nicht um Überwachung, sondern um Überzeugung“, betont Traub und meint damit, dass die Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften über das Virus, die Ansteckungsgefahr und die Folgen umfassend informiert und aufgeklärt wurden und werden.

Diese Strategie empfiehlt auch das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Internetseite. „Eine gute Kommunikation ist essenziell, um Verständnis und eine möglichst hohe Mitwirkung zu erzielen sowie Ängsten, Missverständnissen, Unverständnis und negativen Entwicklungen wie Nichteinhalten von oder Widerstand gegen Maßnahmen vorzubeugen“, heißt es in den auf der RKI-Internetseite veröffentlichten Empfehlungen für Gemeinschaftsunterkünfte. Es sei wichtig, dass Bewohner und Personal engmaschig in den notwendigen Sprachen und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit psychosozialen Zentren über die Situation in der Unterkunft und die laufenden Maßnahmen informiert werden.