Die Urteile gegen Mitglieder der „Osmanen Germania BC“ sind rechtskräftig. Foto: picture alliance / dpa/Paul Zinken

Im Januar sind führende Mitglieder der „Osmanen Germania BC“ zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe Revisionen gegen diese Urteile verworfen.

Karlsruhe - Urteile gegen zwei früher führende Mitglieder der inzwischen verbotenen türkisch-nationalistischen Straßengang „Osmanen Germania BC“ sind rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen des ehemaligen „Weltpräsidenten“ und des früheren Vizepräsidenten gegen die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart. Sie sei unbegründet und weise keine Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten auf, teilte der Bundesgerichtshof am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Der Ex-Vizepräsident war im Januar zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung. Der frühere „Weltpräsident“, der die „Osmanen“ bis zu seiner Verhaftung von Südhessen aus lenkte, wurde wegen Strafvereitelung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Im Prozess war es vor allem um brutale Bestrafungen eigener Leute gegangen – zum Beispiel, weil sie die Gruppe verlassen wollten.