Die theoretische Führerscheinprüfung läuft inzwischen digital ab. Foto: dpa

Wer den Führerschein will, muss nicht nur die praktische Prüfung bestehen, sondern auch die theoretische. Doch dabei wird immer raffinierter Schindluder getrieben. Die Behörden sprechen von organisierter Kriminalität – und sind weit gehend machtlos.

Stuttgart - Nur ein Fehler in der theoretischen Führerscheinprüfung – bestanden. Herzlichen Glückwunsch! Doch statt einer Gratulation gab es unlängst für eine junge Frau eine Durchsuchung durch die Polizei. Denn die 22-Jährige aus dem Kosovo hatte schon in ihrer Fahrschule Zweifel daran geweckt, dass sie in der Lage sein könnte, die Prüfung erfolgreich zu absolvieren. Der Prüfer hatte ein Auge auf sie. Und entdeckte, was sonst oft verborgen bleibt: einen raffinierten Manipulationsversuch. Die hinzugerufenen Beamten fanden eine Spionageausrüstung im vierstelligen Wert. Mit einer am BH angebrachten Minikamera filmte die Frau durch das Knopfloch ihrer Bluse die Fragen ab. Am Körper trug sie zwei Funkgeräte, über einen winzigen Knopf im Ohr nannte ihr ein Komplize draußen die richtigen Antworten.

Der Fall hat sich in Nordrhein-Westfalen abgespielt – doch solche Täuschungsversuche sind längst keine Seltenheit mehr. Im Raum Stuttgart stellt der Tüv als Prüfstelle seit einigen Jahren jeweils mehrere Dutzend Fälle fest. „Und das sind nur die, die wir erwischen“, sagt Andreas Stoll, der für die Fahrerlaubnisprüfungen in Stuttgart, dem Landkreis Esslingen und dem Rems-Murr-Kreis zuständig ist.

Die Technik werde immer raffinierter. Und teurer. „Wir sind uns inzwischen sicher, dass es sich um organisierte Banden handelt. Die stellen die Ausrüstung zur Verfügung und unterstützen von draußen.“ Offenbar würden dafür Summen von rund 1000 Euro verlangt. Das weiß auch Jochen Klima. „Die Hinweise verdichten sich, dass es sich um organisierte Kriminalität handelt“, sagt der Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg. „Die Leute sind zum Teil total verkabelt.“ Zu sehen ist das kaum. Minikameras im Brillenbügel oder Knopfloch gibt es da, dazu zur Kommunikation einen kleinen Knopf, der so tief im Ohr steckt, dass er nicht mehr zu sehen ist. „Da bestehen dann Leute eine Prüfung, die kein Wort Deutsch können“, erzählt Klima.

Die Gründe heißen Sprachprobleme oder Faulheit

Die Sprachbarriere ist tatsächlich einer der Gründe für die aufwendigen Täuschungsversuche. Zwar gibt es die Theorieprüfung inzwischen in zwölf Sprachen, aber so mancher findet, gerade im Zuge der verstärkten Zuwanderung in den vergangenen Jahren, darunter keine, die er wirklich versteht. „Es geht aber nicht nur um Sprachschwierigkeiten“, stellt Stoll fest. Die Methode ist ebenso beliebt bei Leuten, die intellektuell wohl nicht in der Lage wären, die Prüfung zu bestehen, die Angst davor haben oder schlicht zu faul sind zu lernen.

„Dieses Problem tritt bundesweit auf und wird unter den betroffenen Behörden ausführlich diskutiert“, sagt Roland Mathieu von der Stuttgarter Führerscheinstelle. Auch in der Landeshauptstadt häufe es sich. Seit einigen Jahren würden vom Tüv zwischen 10 und 20 Fälle jährlich gemeldet – lediglich die Spitze des Eisbergs. Handlungsmöglichkeiten gibt es nicht allzu viele, denn die Täuschung gilt nicht als Straftat. „Sollte ein Bewerber entdeckt werden, bricht der Tüv-Prüfer die theoretische Prüfung ab und schickt der Fahrerlaubnisbehörde einen Bericht“, so Mathieu. Die könne den Prüfling dann für bis zu sechs Monate sperren. In extremen Einzelfällen bestehe zudem die Möglichkeit, „vom Bewerber die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu verlangen“.

Vielen Beteiligten reicht das nicht. „Die Situation ist höchst unbefriedigend“, sagt Fahrlehrer Klima. Zumal Kandidaten heutzutage die Theorieprüfung nicht nur wie früher dreimal, sondern innerhalb eines Jahres beliebig oft machen dürften. Auch deshalb steige die Durchfallerquote, zuletzt lag sie bei fast 40 Prozent. „Man darf ja die Leute nicht einmal durchsuchen. Der Tüv kann höchstens die Polizei rufen, aber bis die kommt, sind die Leute oft abgehauen“, kritisiert Klima. Auch Andreas Stoll vom Tüv bekräftigt: „Wir wissen nicht, wie viele uns durch die Lappen gehen. Die Hintermänner erwischt man ohnehin nie.“ Auch er glaubt: „Es wäre sinnvoll, diese Täuschung zu einem Straftatbestand zu machen.“

Die Täuschung soll weiter keine Straftat sein

Trotz aller Forderungen: Das Bundesjustizministerium bekräftigt, dass derzeit keine Änderungen geplant sind. „Das Phänomen hat uns erreicht, wir wissen aber nichts über das Ausmaß. Es gibt keine Überlegungen, daraus eine Straftat zu machen“, sagt ein Sprecher. Es liege bei jedem einzelnen Fall im Ermessen der beteiligten Behörden, ob sie eine Möglichkeit zur Bestrafung fänden. Darüber hinaus müssten sie „die Prüfungs- und Kontrollmöglichkeiten verbessern“, heißt es in Berlin.

Zudem kommt aus der Politik immer wieder der Hinweis, dass bei einer Verschärfung dann letztendlich auch Schummeleien etwa in einer Abiturprüfung strafbar sein könnten. „Das ist Quatsch“, sagt dagegen Jochen Klima vom Fahrlehrerverband. Diese beiden Fälle ließen sich nicht miteinander vergleichen. „Wir wissen, dass die Geschichte juristisch schwierig ist. Aber es macht doch einen Unterschied, ob Leute in der Schule abschreiben oder ob jemand auf der Straße ist, der sich den Führerschein erschlichen hat. Das bedeutet eine Gefahr.“

Ins selbe Horn stößt Tüv-Mann Stoll: „Da werden Leute losgelassen, die die Verkehrsregeln nicht kennen.“ Zwar gebe es auch noch die praktische Prüfung als Hürde, das allein schütze andere Verkehrsteilnehmer aber nicht. „Gerade jemand aus dem Ausland, der seinen Führerschein umschreiben lassen will, kann ein Auto oft bedienen. Aber er muss natürlich auch die Grundlagen für das Fahren hier kennen“, bekräftigt Stoll. Da sei dann aber manchmal „gar nichts“ vorhanden.

Mit etwas Glück in der Praxis und Betrug bei der Theorie klappt’s dann trotzdem mit der Fahrerlaubnis. Dank Minikameras, Ohrstöpseln und einiger krimineller Energie. Es sei denn, man hat Pech – so wie die 22-Jährige in Nordrhein-Westfalen.