Winfried Herrmann (Grüne) sieht auf lange Sicht einen höheren Förderungsbedarf bei öffentlichen Nahverkehr. Foto: Leif Piechowski/Leif Piechowski

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann und sein Kollege aus Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst, fordern vom Bund mehr Gelder für den Nahverkehr, dem der Großteil der Fahrgäste weggebrochen ist.

Düsseldorf/Stuttgart - Angesichts der Corona-Krise haben die Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg eine stärkere Unterstützung des öffentlichen Nahverkehrs gefordert.

Die öffentliche Förderung insbesondere für kommunale Betriebe von Bussen und Straßenbahnen müsse ausgeweitet werden, forderten die Ressortchefs Hendrik Wüst (CDU, NRW) und Winfried Hermann (Grüne, Baden-Württemberg) in einem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten die „Westfälischen Nachrichten“ und das „Westfalen-Blatt“ darüber berichtet.

Rund 80 Prozent weniger Fahrgäste

Wegen der Corona-Krise seien im März rund 80 Prozent weniger Fahrgäste unterwegs gewesen. Auch auf lange Sicht sei nicht zu erwarten, dass die Auslastung der Verkehrsmittel wieder ein normales Niveau erreiche, da viele Menschen Busse und Bahnen aus Angst vor einer Infektion zunächst meiden würden. Dadurch würde ein großer Teil der Fahrgeldeinnahmen wegfallen. Deutschlandweit nimmt der öffentliche Nahverkehr dem Papier zufolge pro Monat rund eine Milliarde Euro durch den Verkauf von Fahrkarten ein. Obwohl diese Einnahmen zum großen Teil wegfielen, werde erwartet, dass das Angebot aufrecht erhalten werde.

Die Minister schlagen deshalb vor, die Mittel des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr über das sogenannte Regionalisierungsgesetz aufzustocken. Die bestehenden Verkehrsetats könnten dies nicht zusätzlich schultern, da sie auch die Verluste ausgleichen und weiter in dringend benötigte Infrastruktur investieren müssen. Die Rettungsschirme des Bundes und der Länder sollten also auch für Nahverkehrsunternehmen geöffnet werden.

„Die Regionalisierungsmittel vorübergehend zu erhöhen, erlaubt es, die Hilfen bedarfsgerecht zu verteilen. Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung stehlen“, sagte Wüst der dpa.